Beschluss:

 

 


 

Herr Fillmer bemängelt die Äußerung im TOP 9: „Nach weiterer reger Diskussion zu diesem Thema entzieht Herr Krakow Herrn Fillmer gemäß § 11 der Geschäftsordnung das Wort“

Seiner Meinung nach hat der Bürgermeister sich im Ton vergriffen. Auch vom § 11 Geschäftsordnung war nie die Rede.

 

Herr Bothe ist der Meinung, dass der Bürgermeister als Versammlungsleiter richtig gehandelt hat.

 

Herr Krakow erklärt, dass der § 11 der Geschäftsordnung ihn ermächtigt, Herrn Fillmer das Wort zu entziehen, denn dort steht geschrieben, dass

der Vorsitzende ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung zur Ordnung rufen kann, wenn dessen Verhalten grob ungebührlich ist und den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzung stört. Dies habe er mehrfach getan.

Weiterhin steht geschrieben, dass, wenn sein Verhalten den Ablauf der Sitzung stört, kann ihm der Vorsitzende für die Dauer der Sitzung das Wort entziehen oder ihn des Raumes verweisen.

 

Nach einer kurzen Diskussion wird festgelegt, die Tonbandaufzeichnung nicht zu löschen.

Es wird vorgeschlagen, dass die Fraktionsvorsitzenden in das Band hineinhören.

 

Die Niederschrift des öffentlichen Teils wird nicht bestätigt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen