Sitzung: 20.03.2018 Gemeindevertretung Teichland/Gatojce
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss:
1. Auf
der Grundlage des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die
Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland die Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung für die Gemeinde Teichland, Ortsteil Bärenbrück.
2. Die
Begründung zur Satzung wird gebilligt.
3. Die
Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, die Genehmigung für die
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung bei der höheren Verwaltungsbehörde, dem
Bau- und Planungsamt des Landkreises Spree-Neiße, zu beantragen. Die Erteilung
der Genehmigung ist danach gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Mit der Bekanntmachung tritt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung in Kraft.
Abstimmung
Ja 9
Nein 0
Enthaltung 0
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 11
Davon anwesend: 9
Abstimmung 9 JA- Stimmen 0 NEIN-Stimmen 0 Enthaltungen