Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 6, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt die Einleitung einer Teileinziehung nach § 8 BbgStrG für die Gemeindestraße „Peitzer Straße“, Abschnitt G6508-010. Die Straße erhält eine Nutzungsbeschränkung für Kfz bis 7,5 t  zulässiges Gesamtgewicht.

Das Bauamt Peitz wird beauftragt das Verfahren durchzuführen.

 


 

Herr Gröschke erläutert, dass der Landkreis festgestellt hat, dass der Straßenabschnitt in der Peitzer Straße ohne Lastenbeschränkung genutzt werden kann und hat das Beschränkungsschild entfernt. Die Gemeinde möchte mit diesem Beschluss die Beschränkung wieder einsetzen, damit die Straße nicht mit LKW und Busverkehr befahren werden kann. Das würde aber auch bedeuten, dass Anwohner ihre Mülltonne bis zur Kreuzung der nächsten Straße schieben müssen und Anlieferungen für Heizöl, Möbel nur mit Sondergenehmigungen möglich werden.

Die meisten Gemeindevertreter können keinen Vorteil darin erkennen und stimmen dagegen. 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …9…….

Davon anwesend …9…

 

Abstimmung  ……1…  JA- Stimmen   …6…..  NEIN-Stimmen    …2… Enthaltungen