Frau Donath bekommt Rederecht und erläutert anhand einer Präsentation die wesentlichen Punkte des 2. Entwurfes zum Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg vom 19.12.2017, die die Entwicklung der Gemeinden des Amtes Peitz betreffen. Sie geht insbesondere auf die Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf und die Auswirkungen folgender Festlegungen ein:

-          Hauptstadtregion,

-          Wirtschaftliche Entwicklung, Gewerbe u großflächiger Einzelhandel,

-          Zentrale Orte, Grundversorgung u. Grundfunktionale Schwerpunkte,

-          Kulturlandschaften u. ländliche Räume,

-          Siedlungsentwicklung,

-          Freiraumentwicklung,

-          Verkehrs- u. Infrastrukturentwicklung,

-          Klima, Hochwasser und Energie,

-          Interkommunale u. regionale Kooperation.

 

Weitere Hinweise und Anregungen zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes sollten bis zum 02.05.2018 im Amt Peitz, Bauamt abgegeben werden, damit die Stellungnahme ausgearbeitet und fristgerecht bis zum 07.05.2017 bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg eingereicht werden kann.

 

Die Mitglieder des Amtsausschusses geben folgende Hinweise.

 

Herr Fillmer:

- es fehlt die Ortsumfahrung von Peitz (Fernverkehr/Schwerlasttransporte),

- Peitz ist wieder als Grundzentrum auszuweisen,

- Landwirtschaft soll qualitativ gute Nahrungsmittel erzeugen, Massentierhaltung soll

  reduziert werden,

- Verkehrsnetze im ländlichen Raum müssen ausgebaut werden, die alternde Bevölke-

  rung ist zu berücksichtigen),

- für die Ansiedlung neuer Gewerbe müssen Flächen bereitgestellt werden,

- Umstrukturierung/ Entwicklung des  Kraftwerkstandortes  muss gesichert werden,

- Beachtung bei der künftigen Entwicklung des Flugplatzes Drewitz: u.a. Transport von

  Wirtschaftsgütern soll an Bedeutung gewinnen

 

 

Herr Bubner:  

- auf die Auswirkungen des Wasserrückgangs der Seen im Umfeld des Tagebaus sollte

  eingegangen werden

       

Herr Groba: 

- weist darauf hin, dass das Kraftwerk Jänschwalde nach Erlöschen der Betriebserlaubnis

  nicht zurückgebaut werden muss; demnach ist die Kommune sicherungspflichtig.

 

Herr Sonke:

- bestätigt zur Siedlungsentwicklung: 1 ha pro 1.000 Einwohner ist zu gering und bietet

  den Gemeinden kaum Entwicklungschancen

               

 Herr Gröschke:

- wir brauchen genaue Vorschläge, u.a. für die Tagebaufolgelandschaften sowie für den

  Kraftwerk-Standort und müssen dort Gemeinsamkeiten eventuell mit dem Flugplatz

  Drewitz für Entwicklungschancen finden.

- wie geht es mit der Landwirtschaft weiter und wie wird das Seen-Konzept nach

  Beendigung der Braunkohleförderung aussehen?

- ganz wichtig ist die Hervorhebung der ländlichen Entwicklung