Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 6, Enthaltungen: 2

Beschluss:


Die Gemeindevertretung Teichland beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung eines „Solarparks Teichland“ in der Gemarkung Maust. Der Geltungsbereich des Planes ist in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt und umfasst ca. 79 ha. Die landesplanerische Stellungnahme der Gemeinsamen Landes-planungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg wird mit einer Planungsanzeige eingeholt. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag über die Aufstellung des Bebauungsplanes und eventuell erforderliche Erschießungsmaßnahmen abzuschließen, sodass der Gemeinde Teichland hierfür keine Kosten entstehen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Vorhabenträger.


Herr Geissler stellt den Antrag, Frau Neubert und Frau Henke das Rederecht zu erteilen.


Abstimmung: 10 x Ja 0 x Nein 0 x Enthaltung




Frau Neubert als Vertreterin der Firma ProCon GmbH aus Cottbus informiert zur geplanten Errichtung des Solarparks auf der Gemarkung Teichland entlang der Straße nach Döbbrick. Die Größe der Fläche für den Solarpark Teichland beträgt ca. 79 h. Nähere Erläuterungen sind der Beschlussvorlage beigefügt. Es wurde auf Nachfrage informiert, dass die Stadt Cottbus dem Planentwurf zugestimmt hat. Mit den Grundstückseigentümern, Gemarkung Maust, wurden schon Gespräche zur evtl. Anpachtung der Flächen geführt. Die Laufzeit für den Solarpark beträgt 20 Jahre, danach erfolgt der Rückbau der Anlagen. Für das Projekt müssen jeweils separate B-Pläne für die Stadt Cottbus und die Gemeinde Teichland erstellt werden.


Herr Neuber nimmt ab 19.15 Uhr an der Beratung teil, fortan sind 11 Gemeindevertreter anwesend.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:......11.......davon anwesend.....11.......


Abstimmung: .......3..... Ja-Stimmen ....6..... Nein-Stimmen ....2..... Enthaltungen