Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 5

Beschluss:

 Die Gemeindevertretung Tauer beschließt

a)      die Einlegung eines Widerspruchs (Drittwiderspruch der Gemeinde Tauer) gegen die Baugenehmigung vom 06.11.2017 für den Neubau eines Mehrgenerationenhauses im Ortsteil Schönhöhe, Teerofen 3, damit verbunden

b)      die Beantragung auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung beim Landkreis Spree-Neiße.

 

 

 


Die Bürgermeisterin erläutert die Beschlussvorlage.

 

Der Weiterbau des Gebäudes ist ohne das Erteilen des Einvernehmens zum Nachtrag der Baugenehmigung durch die Gemeinde erfolgt. Hier hätte ihrer Meinung nach der Landkreis reagieren müssen.

 

Die Untere Bauaufsicht hat jedoch den Nachtrag zur Baugenehmigung bewilligt und das von der Gemeinde verwehrte Einvernehmen ersetzt.

 

Nun hat die Gemeinde Tauer die Möglichkeit gegen die Baugenehmigung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einzulegen.

 

Herr Wilke äußert nochmals seinen Standpunkt zu der seiner Meinung nach rechtswidrig erteilten Baugenehmigung.

 

Frau Kallauke informiert, dass mit der Einlegung des Widerspruchs und dem Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung noch keine Kosten für die Gemeinde entstehen würden.

 

Nach kurzer Diskussion wird dazu abgestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   11

Davon anwesend 8

 

Abstimmung  3  JA- Stimmen   0  NEIN-Stimmen    5 Enthaltungen