Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss: Dra/BA/018/2010

Die Gemeindevertretung Drachhausen beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Flurstücke 132 (Teilfläche) und 201 der Flur 5, Gemarkung Drachhausen.

Hauptinhalt ist die bauplanungsrechtliche Vorbereitung für die Errichtung einer Lagerhalle und ggf. mehrerer Wohnhäuser. Die Übertragung der städtebaulichen Planungsleistungen auf die Vorhabenträger sowie die Übernahme sämtlicher damit im Zusammenhang stehenden Kosten durch die Vorhabenträger werden in einem städtebaulichen Vertrag gemäß §11 BauGB geregelt.



Beschluss:






Herr Woitow gibt Hinweise zur Beschlussvorlage. Er stellt den Antrag auf Rederecht für Herrn Rene Sonke (Architekt) und für die Herren Jürgen und Lars Guttke.

Es wird zum Antrag abgestimmt.

Abstimmungsergebnis: 8/0/0

Die Gäste erhalten das Rederecht.

Herr Sonke erläutert, das Ziel der Planung besteht darin, für das Flurstück 201 der Flur 5 die Voraussetzung für die Bebauung mit max. 3 Eigenheimen zu schaffen.

Für das Flurstück 132 der Flur 5 ist die Errichtung einer Lagerhalle und eines Einfamilienhauses vorgesehen. Anfragen der Gemeindevertreter werden beantwortet. Die Gemeindevertretung befürwortet den Bebauungsplan und beschließt:


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …11..

Davon anwesend …8…



Abstimmung …8…… JA- Stimmen 0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen