Beschluss:




Frau Hölzner verließt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Regelung der Zuständigkeit für die Niederschlagswasserentsorgung der Stadt Peitz, welche von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschlossen wurde. Diese Vereinbarung ist jedoch nicht rechtskräftig, weil sie nicht veröffentlicht wurde. Herr Rother von der Kommunalaufsichtsbehörde erläutert rechtliche Angelegenheiten und die Heilung dieser Vereinbarung. Die Heilung besteht in der Änderung der Verbandssatzung indem aus der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ein öffentlich-rechtlicher Vertrag entsteht, in dem nur maginale Änderungen zur bestehenden Vereinbarungen vorgenommen werden müssen und der keiner Genehmigung bedarf. Mit der Änderung dürfen dann ausschließlich nur noch Umlagen und keine Gebühren mehr erhoben werden. Für die Stadt Peitz ergeben sich aufgrund der vollständigen Erfassung aller Straßen, Wege und Plätze eine Mehrbelastung von ca. 30.000 €. Für die bestehenden Grundstücksflächen, das betrifft vorrangig private Flächen, entsteht eine geringere Belastung. Die bisherige Gebühr lag bei 1,07 €/m², neu wird die Umlage 0,67 €/m² betragen. Herr Otto erläutert die Kalkulation.

Herr Fillmer bemängelt das Problem der fehlenden Zuständigkeit bei beispielsweise der Ableitung der Oberflächenwasser. Herr Otto (Gewap) führt an, dass es im Bereich Peitz mindestens zwei Zuständigkeitsbereiche gibt und erklärt sich bereit, für eventuell auftretende Probleme in der Wasserableitung, als Ansprechpartner zu agieren und zwischen den zuständigen Betrieben zu vermitteln.

(Herr Rother von der Kommunalaufsicht und Herr Otto von der Gewap verlassen den Raum.)



Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ………. Davon

anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen