Herr Gröschke: Eine neue Grenzfestlegung macht sich durch die Gestaltung des Kippengeländes notwendig.

Frau Buder: Durch ein Flurneuordnungsverfahren sollen Kreis- und Gemeindegrenzen durch markante Punkte neu festgelegt werden. Ein Verfahren soll es zum Tagebau Cottbus-Nord und eins zum Tagebau Jänschwalde geben. Es ist angedacht die Bundesstraße B 97 zur neuen Kreisgrenze zu machen. Für die Gemeinde Heinersbrück ist die Tagesbaustraße als Gemarkungsgrenze vorgesehen. In das Verfahren ist die Stadt Cottbus mit einzubeziehen.

Ein Flächenabgleich wurde gemacht, dabei würde die Gemarkung Heinersbrück um 3,7564 ha kleiner werden. Die Gemeindevertreter fordern, das der Grötscher See in die Gemarkungsgrenzen Heinersbrück eingearbeitet wird. Frau Buder wird das Anliegen mit nehmen.