Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 5

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Tauer beschließt, das gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Nachtrag zur Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrgenerationenhauses im Ortsteil Schönhöhe, Teerofen 3 (Flurstücke 78, 97 und 105 der Flur 3 in der Gemarkung Schönhöhe) nicht herzustellen mit folgender Begründung:

 

Das Bauvorhaben ist nicht durch die Privilegierung des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB gedeckt. Nur wenn dies der Fall wäre, wäre das Bauvorhaben genehmigungsfähig gewesen.

Begründung erweitert § 35 Abs. 4 Ziff. 2 Buchst. a) bis d) – keiner der vorgenannten Punkte ist erfüllt worden, so dass das Bauvorhaben nicht genehmigungsfähig ist.

Das ausgeführte Bauvorhaben ist von der Baugenehmigung nicht gedeckt, weil die in der Baugenehmigung vorgeschriebene Bauhöhe nicht eingehalten wurde.

Der stichhaltige Grund zur Versagung des Einvernehmens der Gemeinde ist, dass das Gebäude jahrelang nicht mehr bewohnt war. Dieser Tatbestand wurde im Baugenehmigungsverfahren nicht abschließend durch die untere Bauaufsichtsbehörde geprüft.

Die Mitglieder der Erbengemeinschaft haben in dem bisherigen Haus selbst nie gewohnt.

Damit ist die Voraussetzung des § 35 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c) nicht erfüllt, wonach das vorhandene Gebäude seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt wurde.

Es sind auch bisher keine Tatsachen vorgetragen, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird (§35 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. d) zweiter Halbsatz).

Es wurde bisher nicht festgestellt, dass das Gebäude zulässigerweise errichtet wurde.

Ein wesentlicher Aspekt ist darüber hinaus, dass kein gleichartiges Wohngebäude an gleicher Stelle errichtet worden ist.

 

 

 


 

Frau Albrecht fragt, ob es sich immer noch um das gleiche Einvernehmen handelt, welches in der letzten Sitzung schon nicht erteilt wurde.

 

Frau Kallauke bestätigt dies. Nach mehreren Monaten erhielt das Amt Peitz am 18.09.2017 ein Anhörungsschreiben vom Bauordnungsamt des Landkreises Spree-Neiße mit der Aufforderung, das Einvernehmen zum Nachtrag der Baugenehmigung zu erteilen. Sollte die Gemeinde dem nicht Folge leisten, würde die Genehmigungsbehörde dieses Einvernehmen ersetzen.

 

Frau Kallauke äußert nochmals ihr Unverständnis zur Arbeitsweise des Landkreises.

Ihrer Meinung nach ist der Neubau von der erteilten Baugenehmigung nicht gedeckt.

 

Nach einiger Diskussion kommt es zur Beschlussfassung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   11

Davon anwesend 10

 

Abstimmung  5  JA- Stimmen   0  NEIN-Stimmen    5 Enthaltungen