Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Hapke teilt mit, dass die Satzung überarbeitet werden soll. Der Begriff „Einkommen“ ist bei der Kita-Beitragsberechnung nicht definiert. Im Amtsbereich Peitz ist die Gemeinde Jänschwalde die einzige, die das Kindergeld dem Einkommen zurechnet. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Kita im Amt zu verbessern, sollte eine Angleichung erfolgen.

Die Gemeindevertretung spricht die Empfehlung aus, nur das Elterngeld dem Einkommen zuzurechnen, das Kindergeld bleibt unberücksichtigt.