Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:



1.  Die Stadtverordnetenversammlung hebt den Beschluss zur 3. Änderungssatzung über den Bebauungsplan „An der ehemaligen B 97“ vom 19.05.2010, Beschluss-Nr.: 2/12/135/10, auf.

2.  Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), beschließt die Stadtverordnetenversammlung Peitz die 3. Änderung über den Bebauungsplan „An der ehemaligen B 97“ bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

3.  Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

4.  Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, für die Änderungssatzung über den Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Bebauungsplan in Kraft.







Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:....17

davon anwesend.......13.....


Abstimmung: ......13....... Ja-Stimmen ....0....... Nein-Stimmen .......0... Enthaltungen