Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:



  1. Der Beschluss zur Satzung über den Bebauungsplan „Zitadelle“ vom 19.05.2010, Beschluss-Nr.: 2/12/133/10, wird aufgehoben.

  2. Der Abwägungsbeschluss vom 19.05.2010 wird aufrechterhalten.

  3. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), beschließt die Stadtverordnetenversammlung Peitz den Bebauungsplan „Zitadelle” bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

4. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

5. Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, für die Satzung über den Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Bebauungsplan in Kraft.






Frau Donath erläutert, dass es zu einen formellen Fehler gekommen ist. Daraufhin musste nochmals ausgelegt werden. Es kam zu keinen weiteren Einwänden.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:....17

davon anwesend.......13.....


Abstimmung: ......13....... Ja-Stimmen ....0....... Nein-Stimmen .......0... Enthaltungen