Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt den Abschluss des Gestattungsvertrages zur Errichtung einer Grundwassermessstelle gem. § 31 Abs. 3 BbgAbfBodG und die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit in das Grundbuch des Flurstücks 23, Flur 11 Gemarkung Peitz.

 


 

Herr Exler erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr Fillmer ergänzt im Anschluss, dass es das Gaswerk schon zu DDR-Zeiten nicht mehr gab. Er geht davon aus, dass auf Grund der vorhandenen Altlasten bereits eine Grundwasserverunreinigung stattfindet. Er schlägt vor, durch den Landkreis prüfen zu lassen, ob das Grundwasser schon belastet sei. Er findet, dass die Grundwassermessstellen ziemlich spät errichtet werden.

 

Frau Hölzner bestätigt, dass dieser Sachverhalt schon lange ein Streitpunkt sei. Die Bereinigung hätte vom Nachfolger Spreegas erfolgen sollen. Diese bestreiten ihre Verantwortung.

 

Herr Krakow möchte abschließend wissen, ob der Stadt Peitz  daraus Verbindlichkeiten  entstehen. Dem sei nicht so.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der Beschluss wird zur Abstimmung gebracht.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   17

Davon anwesend 12

 

Abstimmung  12  JA- Stimmen   0  NEIN-Stimmen  0   Enthaltungen