Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland empfiehlt, in der nächsten Sitzung eine zweite Lesung durchzuführen und ggf. die Beschlüsse zur Festsetzung eines Haushalts-sicherungskonzeptes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 zu fassen.

 

Auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfswerte (Stand 25.04.2017) werden folgende Konsolidierungsmaßnahmen festgelegt:

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Herr Groba übergibt das Wort an Frau Lichtblau.

 

Frau Lichtblau verweist vorab noch einmal auf die Auflagen aus der Gewährung der Bedarfszuweisung. Diese Auflagen müssen im Haushalt berücksichtigt werden. Zwischenzeitlich liegt die überarbeitete Richtlinie des Ministerium des Innern vor, die die Zuweisung zum Ausgleich des besonderen Bedarfs gem. § 16 BbgFAG regelt. Die Bedingungen wurden erheblich verschärft.

 

Investiver Teil:

Um über liquide Mittel für die Investitionen, hauptsächlich für den Hafen, zu verfügen, ist die Veräußerung der Feuerwehrgerätehäuser an das Amt im Haushalt aufgenommen. Dabei soll das Feuerwehrgerätehaus Maust zu 100% veräußert werden. Für Neuendorf wurden die Anteile der Gemeinde herausgelöst und es wurde in 2017 eine erste Abschlagszahlung eingeplant. Das Feuerwehrgerätehaus Bärenbrück verbleibt im Eigentum der Gemeinde, da die überwiegende Nutzung für gemeindliche Zwecke erfolgt.

 

Der Erwerb der Feuerwehrgerätehäuser ist noch kritisch zu betrachten, da der Amtshaushalt von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt wurde. Hier wird im es noch einmal eine Verständigung mit der Kommunalaufsicht geben.

 

Ergebnishaushalt:

Grundlegend muss dargelegt werden, wann der Haushaltsausgleich erreicht wird.

 

Frau Lichtblau verweist auf die Übersicht der Ergebnisentwicklung mit HSK. Im Jahr 2017 steht ein Defizit von 2.193,1TEUR.

 

Im Jahr 2018 ist aufgrund der zu erwartenden Schlüsselzuweisung derzeit mit einem positiven Ergebnis zu rechnen.

 

Der Kassenkredit beträgt 10.000,0TEUR.

 

Sofern der HH nicht genehmigt wird, bleibt die Gemeinde in der vorläufigen Haushaltsführung. Somit wären keine Investitionen möglich, lediglich Fortführungsmaßnahmen.

 

Der Konsolidierungswille muss im HH deutlich erkennbar sein. Insbesondere sind die freiwilligen Aufgaben zu reduzieren!

 

Des Weiteren stehen Gebühren immer im Focus (Hebesätze, Winterdienst, Friedhofsgebühren, Benutzungsgebühren….).

 

Herr Kirsch stellt klar, dass die Stiftung nur Leistungen im Sinne des Gemeinwohls übernimmt. Es wird festgelegt, dass die grundsätzliche Formulierung im Haushalt, dass Leistungen durch die Stiftung übernommen werden, geändert wird (z.B. in: Übernahme durch Dritte). 

 

Frau Lichtblau empfiehlt, die Boden- und Gewässerumlage nicht als Bestandteil der Grundsteuern aufzunehmen, da dies von der Kommunalaufsicht in anderen Gemeinden  bereits beanstandet wurde.

 

                Die Gemeindevertreter sind mehrheitlich der Auffassung, die Umlage wie

                geplant in die Grundsteuerbeiträge A und B zu integrieren.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   11

Davon anwesend:   9

 

Abstimmung   9 - JA- Stimmen, 0 - NEIN-Stimmen,   0 - Enthaltungen