Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Tauer beschließt, das gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Nachtrag zur Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrgenerationenhauses im Ortsteil Schönhöhe, Teerofen 3 (Flurstücke 78, 97 und 105 der Flur 3 in der Gemarkung Schönhöhe) nicht herzustellen.

 

 

 


Frau Kallauke erläutert die Beschlussvorlage.

 

Das Fußbodenniveau des Wohnhauses soll nun nachträglich 25 cm angehoben werden, um das Gebäude vor eindringender Feuchtigkeit zu schützen. Damit erhöht sich die Trauf- und Firsthöhe entsprechend. Die Notwendigkeit dieser Anpassung wurde erst beim Einbau der umlaufenden Frostschürze für die Bodenplatte erkannt.

 

Frau Albrecht ist unverständlich, warum dieser Umstand nicht im Vorfeld im Rahmen eines Baugrundgutachtens erkannt wurde. Sie befürchtet, dass es bei Zustimmung nicht bei dieser einen Änderung bleiben wird.

 

Die Bürgermeisterin informiert, dass die Entscheidung zum einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die erteilte Baugenehmigung für die Gemeinde negativ ausgefallen ist.

 

Nun kann nur noch Klage gegen die Baugenehmigung eingelegt werden. Dies wird jedoch auf Grund der damit verbundenen Kosten und der ungewissen Erfolgsaussichten allgemein abgelehnt.

Nach einer kurzen Diskussion wird abgestimmt, ob das Einvernehmen erteilt wird.  

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   11

Davon anwesend 7

 

Abstimmung  6  JA- Stimmen   0  NEIN-Stimmen    1 Enthaltungen