Sitzung: 18.05.2017 Gemeindevertretung Tauer/Turjej
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: Tau/BA/081/2017
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Tauer beschließt, das gemeindlichen
Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Nachtrag zur Baugenehmigung für den Neubau
eines Mehrgenerationenhauses im Ortsteil Schönhöhe, Teerofen 3 (Flurstücke 78,
97 und 105 der Flur 3 in der Gemarkung Schönhöhe) nicht herzustellen.
Frau
Kallauke erläutert die Beschlussvorlage.
Das
Fußbodenniveau des Wohnhauses soll nun nachträglich 25 cm angehoben werden, um
das Gebäude vor eindringender Feuchtigkeit zu schützen. Damit erhöht sich die
Trauf- und Firsthöhe entsprechend. Die Notwendigkeit dieser Anpassung wurde
erst beim Einbau der umlaufenden Frostschürze für die Bodenplatte erkannt.
Frau
Albrecht ist unverständlich, warum dieser Umstand nicht im Vorfeld im Rahmen
eines Baugrundgutachtens erkannt wurde. Sie befürchtet, dass es bei Zustimmung
nicht bei dieser einen Änderung bleiben wird.
Die
Bürgermeisterin informiert, dass die Entscheidung zum einstweiligen Rechtsschutzverfahren
gegen die erteilte Baugenehmigung für die Gemeinde negativ ausgefallen ist.
Nun
kann nur noch Klage gegen die Baugenehmigung eingelegt werden. Dies wird jedoch
auf Grund der damit verbundenen Kosten und der ungewissen Erfolgsaussichten
allgemein abgelehnt.
Nach
einer kurzen Diskussion wird abgestimmt, ob das Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 11
Davon anwesend 7
Abstimmung 6 JA- Stimmen 0 NEIN-Stimmen 1 Enthaltungen