Sitzung: 17.05.2017 Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SP/OA/188/2017
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt den Zuschuss zu den Personalkosten
seitens der Stadt Peitz anteilig vom 01.06.2017 – 31.12.2017 in Höhe von
6.977,65 EUR.
Herr Blümel erhält Rederecht.
Er erläutert die Beschlussvorlage. In dieser sind kleine Differenzen in den Summen des vorliegenden Finanzierungsplans aufgetreten. Diese müssten nunmehr abgeglichen und präzisiert werden.
Folgende Summen wären zu korriegieren.
Personalkosten insgesamt: 27.910,65 EUR
Zuschuss des Landkreises zu den Sach- und Betriebskosten: 2.304,00 EUR
Die finanziellen Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt für 2017 sind wie folgt zu korrigieren.
36201.2000.41420000 ET 23.237,00
EUR
36201.2000.53181100 AW (PK) 30.214,65
EUR
36201.2000.53181200 AW (BK+SK) 2.304,00 EUR
Für die Stadt Peitz würde gemäß Finanzierungsplan ein Zuschuss in Höhe von
6.977,65 EUR zu den Personalkosten zu zahlen sein, für den Zeitraum 01.06.2017-31.12.2017.
Dieser Aufwand sei heute zu beschließen. Herr Blümel empfiehlt, dem vorliegenden Finanzierungsplan zuzustimmen.
Herr Schulz möchte wissen, was mit den überschüssigen Geldern im Haushalt passiert. Es stünde ein Zuschuss in Höhe von 18.200 EUR im Haushalt der Stadt Peitz zur Verfügung. Diese werden ja nunmehr nicht ausgeschöpft.
Frau Lichtblau weist darauf hin, dass sich die Stadt Peitz im HSK befindet und die nicht ausgeschöpften Mittel im Haushalt verbleiben werden.
Herr Fillmer bemerkt, dass die offene Kinder- und Jugendarbeit eine freiwillige Aufgabe sei.
Herr Chrobot erinnert an das aussagefähige Konzept des Trägers.
Frau Hölzner wirft ein, dass sie das konkretisierte Konzept nach Anlaufen der Arbeit am Standort abfordern werde. Die Stadtverordneten werden zeitnah informiert.
Weiterhin fragt Herr Chrobot nach der Leistungsvereinbarung. Diese liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor, wird aber nachgereicht.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Die Beschlussvorlage wird zur Abstimmung gebracht.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 17
Davon anwesend 12
Abstimmung 12 JA- Stimmen 0 NEIN-Stimmen 0 Enthaltungen