Beschluss:

 

 


Die Bürgermeisterin erläutert den Hintergrund. Frau Kallauke möchte gern Regelungen zur Grabgestaltung festlegen. Anlass ist die aktuelle Gestaltung einer Grabstätte, welche ihrer Meinung nicht der Ortsüblichkeit der Gemeinde Tauer entspricht. Um dem Friedhof einen einheitlichen Charakter zu geben, ist es wichtig, einige Festlegungen zu treffen. Dies betrifft vor allem das Verhältnis des Anteils der Bepflanzung und der restlichen Gestaltung der Grabfläche.

 

- 19.10 Uhr Herr Friedow nimmt an der Sitzung teil. Fortan sind 7 Gemeindevertreter anwesend. -

 

Die Bürgermeisterin übergibt das Wort an die zuständige Mitarbeiterin des Ordnungsamtes, Frau Schöpke.

 

Frau Schöpke erläutert nochmals den Sachverhalt aus der Perspektive der Verwaltung. Die Besonderheit in der Gemeinde Tauer ist, dass die Gemeinde auch nach Ende der Liegezeit gestattet, den Grabstein stehen zu lassen.

Das Ordnungsamt kann bei der Zustimmung oder Ablehnung zu einer Grabgestaltung Ermessen ausüben. Der Grabstellenverantwortliche darf dabei in seiner Gestaltungsfreiheit nicht zu sehr eingeschränkt werden. Zu enge Vorgaben in einer Satzung sind nicht sinnvoll und rechtlich nicht zulässig. Sie verweist auf dementsprechende Rechtsprechung.

 

Nach einer langen Diskussion wird das Thema verworfen, da es zu keiner Einigung kommt.

 

Frau Schöpke bittet abschließend um eine Zuarbeit der Gemeindevertretung zu den zukünftigen Änderungen in der Satzung. Sie wird die Änderungswünsche dann rechtlich prüfen, die Satzung entsprechend ändern und zur Beschlussfassung vorlegen

  


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen