Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt die Abgabe der Optionserklärung gemäß   § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz.

 

 

 


 

Frau Lichtblau erklärt der Gemeindevertretung, warum der oben genannte Beschluss gefasst werden muss. Mit dem 2015 geänderten Steuergesetz werden auch Körperschaften des öffentlichen Rechts umsatzsteuerpflichtig.

Da die genauen Vorschriften, welche Umsätze steuerbar werden, noch nicht vorliegen, besteht die Möglichkeit, den Beginn der Steuerpflicht mit der Optionserklärung bis maximal 2020 zu verschieben.

Dieses wird allen Gemeinden empfohlen, da entsprechende Vorbereitungen und die gesetzliche Lage noch nicht definiert sind.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……9….

Davon anwesend …8…

 

Abstimmung  ……6…  JA- Stimmen   …1…..  NEIN-Stimmen    …1… Enthaltungen