Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Drachhausen beschließt die Abgabe der Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz.

 


 

Frau Hölzner erläutert die Beschlussvorlage.

 

Auch die Gemeinden sind ab dem Jahr 2017 für Einnahmen umsatzsteuerpflichtig.

Das Land gibt aber den Kommunen die Möglichkeit mit der Optionserklärung die Umsatzsteuerpflicht bis zum 01.01.2021 auszusetzen. Bisher fehlen noch alle Durchführungsbestimmungen.

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg empfiehlt den Kommunen vom Recht, dass das Land ihnen einräumt, Gebrauch zu machen und die Optionserklärung bis zum 31.12.2016 abzugeben. Ohne Optionserklärung wäre die Gemeinde schon ab 01.01.2017 umsatzsteuerpflichtig.

Die Gemeindevertretung nimmt die Abstimmung zur Beschlussvorlage vor.

 

Beschluss: Dra/KÄ/050/2016

Die Gemeindevertretung Drachhausen beschließt die Abgabe der Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz.

 

Abstimmung:

Ja 8

Nein 0

Enthaltung 0

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …11…….

Davon anwesend …8…

 

Abstimmung  …8……  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen