Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt die Abgabe der Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz.

 

 

 


 

Frau Lichtblau erklärt die Sachdarstellung.

Der bisherige § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz, nach dem juristische Personen des öffentlichen Rechts nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig sind, ist mit Inkrafttreten des Steueränderungsgesetzes zum 01.01.2016 weggefallen.

Für Städte und Gemeinden gibt es eine Übergangsregelung in § 27 Abs. 22 UStG.

Demnach erhalten die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, eine Optionserklärung gegenüber dem örtlich zuständigen Finanzamt abzugeben.

Sie gilt längstens für Leistungen, die bis zum 31.12.2020 erbracht werden.

Ab dem 01.01.2021 gelten ausnahmslos für alle steuerbaren und steuerpflichtigen Leistungen die neuen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes. 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …17…….

Davon anwesend …14…

 

Abstimmung  …14……  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen