Beschluss:


Frau Lichtblau informiert, dass laut Auskunft Herrn Krüger (Bauamt) die Wildzäune durch die LEAG zurückgebaut werden. Der genaue Zeitraum kann aber nicht benannt werden.

Weiterhin informiert Frau Lichtblau die Gemeindevertretung über die bewilligten Mittel aus der Bedarfszuweisung. Der Bescheid wurde am Freitag per email zugestellt, nachdem dieser überarbeitet werden musste. Das Geld wird unter der Voraussetzung bewilligt, dass bestimmte Auflagen erfüllt werden, unter anderem sind die Hebesätze der Grundsteuer A und B zu erhöhen. Außerdem handelt es sich um eine rückzahlbare  Zuweisung.

 

Herr Gröschke teilt mit, dass er nicht gewillt ist, die Steuern weit über die Durchschnittsmarken zu erhöhen und die Bürger noch mehr zu belasten. Es wird dadurch weiterhin nicht möglich sein, die Gemeinde schneller aus dem HSK zu führen. Auch vom neuen Kraftwerksbetreiber LEAG kann in den nächsten 3 Jahren keine Steuerzahlung erwartet werden. Für dringend erforderliche Investitionen kann das Geld auch nicht verwendet werden, aber genau das braucht die Gemeinde z.B. ein neues Fahrzeug für den Gemeindearbeiter.

 

Frau Lichtblau weist darauf hin, dass bei Ablehnung eine erneute Antragstellung nicht mehr bewilligt wird. Auch ohne die Bedarfszuweisung muss die Gemeinde im Rahmen des HSK die Steuern erhöhen und Beitragssatzungen prüfen und anpassen.

Einigen Gemeindevertretern ist die Zeit zu kurz für eine Entscheidung.

 

Die Gemeindevertretung nimmt das Geld aus dem Bedarfsfonds, mit 4 –Ja stimmen und 4 – Nein stimmen, nicht an.

 

Frau Lichtblau erwartet von der Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung im Januar 2017 effektive Vorschläge für die Umsetzung des HSK zur Einreichung beim Landkreis.

 

Herr Gröschke hat bei Frau Kosmann aus der KITA Verwaltung die Kalkulation der Gebühren angefordert. Leider hat er bisher, aus seiner Sicht nur unzureichende Erklärungen erhalten.

 

Herr Gröschke fragt die GV, ob es Einwände zum Sitzungsplan gibt. Allen sind die Termine recht. Die letzte Sitzung 2017 soll dann auch in Grötsch stattfinden.

 

Herr Gröschke informiert, dass das Gemeindefahrzeug keinen TÜV mehr erhalten hat und entsprechend abgemeldet wird. Es muss dringend eine Lösung gefunden werden, damit der Gemeindearbeiter handlungsfähig bleibt.

 

Herr Gröschke berichtete schon über den Widerspruch zum Beschluss über die Vergabe des Winterdienstes. Laut Auskunft Amt ist dieser rechtskräftig. Da der Auftragnehmer auch den Zuschlag für den Winterdienst in Cottbus erhalten hat, wurde die ansässige Agrargenossenschaft als Subunternehmen beauftragt und führt somit den Winterdienst in der Gemeinde durch.

 

Die Jugend Heinersbrück hat einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung des LImschG für eine Veranstaltung gestellt. Die Genehmigung wurde mit Auflagen erteilt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ……4…  JA- Stimmen   …4…..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen