Beschluss:

 

 


a) Errichtung eines Güllebehälters

 

Herr Fillmer bittet Frau Donath eingangs um Erläuterungen.

Frau Donath informiert die Anwesenden  über das Schreiben der Agrargenossenschaft „Vorspreewald“ eG Turnow vom 06. Juli 2016 zur geplanten Errichtung eines Güllebehälters in den Laßzinswiesen. Um den Behälter nutzen zu können, soll ein Teilbereich der angrenzenden kommunalen Grundstücke als Zufahrt befestigt werden.

 

Herr Fillmer erteilt das Wort an Herrn Klaucke (Vorstandsvorsitzender der Agrargenossenschaft).

 

Herr Klaucke erläutert den Anwesenden das Bauvorhaben.

In den Laßzinswiesen beabsichtigt die Agrargenossenschaft einen Güllebehälter zu errichten. Nach Prüfung der tatsächlich benötigten Flächen für das Bauvorhaben wurde festgestellt, dass eine Nutzung des Flurstücks 175 der Flur 4, Gemarkung Peitz (kommunales Wegeflurstück) nicht mehr erforderlich ist und er damit den Antrag auf Befestigung der kommunalen Fläche zurückzieht.

 

Herr Klaucke informiert, dass der erforderliche Bauantrag für die Errichtung des Güllebehälters zur Prüfung und Genehmigung beim Bauordnungsamt des Landkreises Spree-Neiße eingereicht wird.

Ein Bodengutachten wurde im Vorfeld von Seiten der Agrargenossenschaft in Auftrag gegeben. Der Standort für die Errichtung des Güllebehälters ist laut Gutachten optimal geeignet.

Des Weiteren liegt bereits auch die Zustimmung mit Auflagen der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße für die Errichtung des Güllebehälters vor. Die Anfrage wurde im Vorfeld durchgeführt, da sich die Fläche im TW-Schutzgebiet befindet.

Das Fassungsvermögen des Güllebehälters wird zwischen 3.500 bis 4.500 m³ betragen.

 

Es entsteht eine kontroverse Diskussion.

 

Herr Fillmer: was kommt in die Behälter und aus welchen Anlagen. Was wird mit den Siloanlagen in der Gullitze.

Herr Klaucke: aus den Anlagen von Turnow und Drachhausen werden Rinder- und Schweinegülle sowie Gärreste, welche durch Maissilage dickflüssiger sind, eingebracht.

Die Siloanlagen bleiben unberührt von diesem Bauvorhaben.

 

Herr Fillmer: hat die Agrargenossenschaft überhaupt ausreichend Flächen, um die Gülle auszufahren, er sieht hier eine Überbelastung der Flächen mit Gülle.

 

Herr Kiesling kritisiert, dass der Misthaufen an der Kraftwerkstraße im TW-Schutzgebiet liegt und bis heute nicht beräumt wurde.

 

Es entsteht ein Disput zwischen Herrn Fillmer, Herrn Kiesling und Herrn Klaucke.

 

Der BVUA entscheidet, dass grundsätzlich dem anstehenden Bauvorhaben zugestimmt wird.

 

Herr Bothe äußert Herrn Fillmer gegenüber sein Missfallen an dem unsachgemäßen Umgangston den anwesenden Gästen gegenüber.

 

Herr Bothe verlässt aus Protest daraufhin um 18:05 Uhr die Sitzung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  . 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen