Beschluss:

 

 


Frau Kallauke informiert kurz zur Bürgermeisterberatung. Die dort eingeladenen Gäste der LEAG (Nachfolgegesellschaft Vattenfall) hinterließen einen allgemein positiven Eindruck.

 

Die Bürgermeisterin erinnert an die Ortsbegehung vom April. Dort wurde festgelegt, dass 2 Birken gefällt werden sollten. Dagegen wurde jetzt eine Unterschriftenaktion von Einwohnern und Besuchern der Gemeinde durchgeführt.

Da das Interesse am Erhalt der Bäume enorm hoch zu sein scheint, wurde vorerst auf die Fällung der Birken verzichtet.

 

Frau Kallauke weist auf den am Sonntag stattfindenden Volkstrauertag hin. Sie bittet um rege Teilnahme. Frau Kröher sagt ihre Teilnahme zu.

 

Das Thema Laubentsorgung der gemeindeeigenen Bäume wird angesprochen. Bislang wurde die Entsorgung von der Agrargenossenschaft übernommen. Diese lehnt nun jedoch eine weitere kostenlose Entsorgung von Laub und Grünschnitt ab.

 

Die mündliche Vereinbarung zur Übernahme der Bewirtschaftung von Flächen der Agrarwirtschaft durch die Gemeinde sollte unter diesen Bedingungen überdacht und ggf. schriftlich neu fixiert werden.

 

Die Bürgermeisterin informiert, dass am 03.12. der Weihnachtsmarkt und am 04.12. die Seniorenweihnachtsfeier im Christinenhof stattfindet.

 

Weiterhin gibt es neue Rechtsvorschriften des Sorben- und Wendengesetzes, welche die zweisprachige Beschilderung an öffentlichen Gebäuden fordern. Dies würde die Feuerwehr, das Gemeindehaus, die Sporthalle und die Kita betreffen.

 

Frau Kallauke spricht das Thema Gütesiegel für die Kita nochmals an. Frau Kosmann informierte die Bürgermeisterin, dass dies eine gesetzliche Forderung des Ministeriums sei. Wenn die Kita dieses Gütesiegel nicht vorweisen kann, hätte es große Auswirkungen auf die Zuweisungen vom Land.

Nach einiger Diskussion wird folgende Vorgehensweise festgelegt. Frau Kosmann soll eine Informationsvorlage vorbereiten, welche Auswirkungen genau es für die Gemeinde hätte, wenn das Gütesiegel nicht erlangt wird.

Danach soll erneut über den Sachverhalt entschieden werden.

 

In der Kita wurden bei der letzten Brandschutzbegehung des Landkreises einige Mängel festgestellt, welche durch die zuständigen Fachämter bearbeitet und behoben werden.

 

Herr Teuscher fragt Frau Lichtblau, inwieweit sich das zum 01.01.2017 in Kraft tretende neue Umsatzsteuergesetz auf die Gemeinde auswirkt.

 

Frau Lichtblau erklärt, dass das Amt für die Gemeinden bis zum Jahresende von der Möglichkeit der Optionserklärung Gebrauch machen wird.

 

Diese Erklärung hat jedoch nur eine aufschiebende Wirkung.

 

Die Gemeindevertretung bittet um die Erstellung einer entsprechenden Beschlussvorlage für die nächste Sitzung am 08.12.2016.

 

Herr Andres fragt, ob es eine einheitliche Regelung gibt, wie mit der Entsorgung von Laub und Grünschnitt umgegangen wird.

Speziell zielt seine Frage auf Laub und Grünschnitt von Flächen der Gemeinde, welche jedoch von privaten Grundstückseigentümern auf Grund der Satzung bewirtschaftet werden.

Frau Kallauke verliest dazu einen Abschnitt der ordnungsbehördlichen Anordnung des Amtes Peitz. Demzufolge ist der Grundstückseigentümer auch für die Entsorgung des anfallenden Grünschnitts und Laubs vor seinem Grundstück zuständig.

Nähere Einzelheiten bezüglich der Flächen, Abstände usw. sind in der Anordnung enthalten. Diese ist für jeden auf der Internetseite des Amtes hinterlegt und kann dort eingesehen werden.

 

In diesem Zusammenhang schlägt Frau Albrecht einen gemeinsamen Arbeitseinsatz zur Laubbeseitigung auf gemeindeeigenen Flächen vor. Dort sollte dann aber ein Container gestellt werden.

Herr Kalzke schlägt vor, das anfallende Laub auf seine privaten Flächen zu verbringen.

 

Frau Kröher erkundigt sich nach dem Sachstand der besseren Internetabdeckung für die Gemeinde Tauer. Frau Hölzner informiert, dass Herr Blümel heute in Berlin den Zuwendungsbescheid in Höhe von 50.000 Euro in Empfang genommen hat. Nun kann die Planung und später die Ausführung über die CIT erfolgen.

 

-          Herr Kurz verlässt 20.55 Uhr die Sitzung. -

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen