Beschluss:

 

 


 

Bzgl. der Fußgänger-/Radwegebrücke „Stecklinas Gasse“ informiert der Bürgermeister zum Sachstand. Nachdem auf der Sitzung am 16.08.2016 festgelegt wurde, eine statische Nachrechnung durchführen zu lassen, hat das Bauamt des Amtes Peitz den Auftrag dafür ausgelöst. Der Bürgermeister wurde gebeten, den Auftrag zu unterzeichnen, was er auch tat. Nach Rücksprache mit dem Prüfingenieur stellte sich heraus, dass keine Prüfstatik in Auftrag gegeben wurde, sondern nur ein Standsicherheitsnachweis, der keinen „grünen Prüfstempel“ erhalten darf. Das Bauamt wird nun nochmals beauftragt, die Prüfstatik nachzuholen.

Aus den Unterlagen, die der Bürgermeister erhielt, ist erkennbar, dass die Brücke begehbar und die Standsicherheit gewährleistet ist. Das Bauamt wird weiterhin gebeten, die Auflagen aus dem Prüfbericht abzuarbeiten.

 

Der Bürgermeister informiert, dass im letzten Amtsblatt für das Amt Peitz der Beschluss zum Erhalt der Fußgänger- und Radwegebrücke „Stecklinas Gass“ falsch veröffentlicht wurde. Eine entsprechende Korrektur erfolgt in der Ausgabe Nr. 10.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen