Sitzung: 07.09.2016 Ausschuss für Gewerbe, Tourismus, Kultur und Vereine der Stadt Peitz/Picnjo
Beschluss:
Herr Bubner übergibt das Wort an Herrn Schubert.
Herr Schubert erläutert wie es
sich derzeit mit dem geplanten Vorhaben „Glasfaser 2020“ verhält. Das Amt Peitz
hat als erster einen Antrag gestellt, dieser wurde jedoch, aus nicht
erkennbaren Gründen, nicht beschieden. Im nächsten Anlauf wird der Antrag aus
Peitz allerdings berücksichtigt und im Herbst beginnen die Ausschreibungen nach
den jeweiligen Anbietern. So wird das Netz ausgebaut und an den jeweiligen
Provider vermietet, welche laut Förderrichtlinie eine bestimmte Geschwindigkeit
über 7 Jahre garantieren müssen. Hier ist es allerdings so, dass die
bestehenden Kabelverzweiger ertüchtigt und nicht komplett ausgetauscht werden.
Die Folge ist eine Dämpfung des Signals, welches relativ schnell wieder
verschwindet. Jedoch muss eine Leistung von mindestens 50 Mbit anliegen.
Angedacht ist hier allerdings nicht DSL sondern VDSL, wobei die Signalleitung
bei VDSL durch Kupferleitungen und durch Glasfaserkabel erfolgt. Ein
vollständiger Austausch der Kabel mit Glasfaserleitungen wäre extrem
kostenintensiv und nicht realisierbar.
Die Realisierung des Projektes gestaltet sich generell im
Spree-Neiße Gebiet etwas schwierig, da es keine Mittelständischen Versorger
gibt und auch die Grenzlage nicht optimal ist. Des Weiteren werden für das
Ausbaukonzept bis hin zur Kostenschätzung noch eine Bestandsaufnahme sowie eine
Schwachstellenanalyse benötigt.
Herr Schubert geht von einer
Kostenschätzung für den Landkreis Spree-Neiße in Höhe von 20 Mio. Euro und für
den Landkreis Dahme-Spreewald in Höhe von 45 Mio. Euro aus.
Es besteht die Möglichkeit einer
Förderung über Bundesebene in Höhe von ca. 50.000 Euro. Dieser Antrag wird im
Sommer 2017 eingereicht. Leider ist es so, dass die Fördermittel aus dem
Bundesprogramm nicht ein Bruchteil der Kosten decken.
Herr Schreck möchte wissen, warum
keine Dezentralisierung stattfindet?
Herr Schubert antwortet, dass jedes Amt die Anträge und die Förderanträge vorab separat stellen muss. Da es sich um die Analyse und Vorplanung handelt, erfolgt diese für jedes Amt einzeln. Wenn es sich später um die Regionalplanung handelt, wird es dezentralisiert und erfolgt über eine gemeinsame Stelle.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….
Davon anwesend ……
Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen