Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Teichland beschließt die  beiliegende „Gebührensatzung zu den Abwasserentsorgungssatzungen der Gemeinde Teichland für die Ortsteile Bärenbrück und Neuendorf sowie für den Ortsteil Maust“ mit folgenden Änderungen:

 

  1. Änderung der Überschrift der Satzung wie folgt – Gebührensatzung zu den Abwasserentsorgungssatzungen der Gemeinde Teichland für die Ortsteile Bärenbrück, Neuendorf und Maust –
  2. § 7 Satz 2 wird gestrichen.

 

 


Herr Groba: die drastische Anhebung der Gebühren ist ein erhebliches Problem. Wie schon in den 2 vorangegangenen Sitzungen wird nochmals dargelegt, dass die Beschlüsse zur Kündigung des Vertrages mit der LWG auf der Grundlage basierten, dass es zu keiner erhöhten Kostenbelastung für die Bürger kommt.

 

Zur weiteren Klärung hat Herr Kirsch hierzu einen Termin im Amt wahrgenommen und das Thema mit Herrn Exler erörtert.

 

Herr Kirsch führt aus:

Nach Sichtung der Unterlagen ist die Beschlusslage in Ordnung, jedoch sind die damals vorgelegten Zahlen mit dem heutigen Sachstand nicht mehr in Übereinstimmung zu bringen. Die Grundlage der damals vorgelegten Zahlen ist nicht ohne weiteres nachzuvollziehen.

 

Herr Exler hat Herrn Kirsch eine Übersicht zur Entwicklung der Vertragsbeziehungen zum Abwasser der Gemeinde Teichland übergeben.

 

Herr Groba:

Welche Maßnahmen können eingeleitet werden, um den Umlagebetrag zu minimieren ?

Der Betrag der Abschreibung von 2,38 € / m³ AW ist nicht verhältnismäßig.

 

Frau Hölzner gibt zu Bedenken, dass die vorliegenden Werte Bestandteil der Eröffnungsbilanz sind und Änderungen somit nicht ohne weiteres möglich sind.

 

Herr Exler:

Die Bildung der Abschreibungen ist mit der Einführung der DOPPIK verpflichtend. Die Zahlen zur Kalkulation wurden durch die Kämmerei an die GeWAP übergeben. Er schlägt vor, Herrn Otto das Wort zu erteilen.

 

Herrn Otto wird Rederecht erteilt.

Auch er weist darauf hin, dass die vom Amt übergebenen Zahlen weiterverarbeitet wurden. Er verweist auf die Erläuterung in der Sitzung der GV vom 26.04.2016 und die dort vorgelegte Gebührenbedarfskalkulation.

Für das Angebot wurden die Abschreibungen ab dem Bahnhof Peitz Ost einschl. der Klärwerksreinigungskosten kalkuliert. Weiterhin enthalten sind die normalen Betriebskosten für die Anlagen, Personalkosten u.s.w. Dies spiegelt sich in den Entsorgungskosten in Höhe von 121.270,00 € wieder.

Die Wartungskosten in Höhe von 30.740,00 € wurden aus dem Durchschnitt der Reparaturkosten der letzten Jahre ermittelt.

Die Zahlen zu den Positionen Sonstiges und allgemeiner Verwaltungsaufwand wurden aus den Vorgaben des Amtes übernommen. Gleiches gilt für die Abschreibungen.

 

Nach umfangreicher Diskussion wird folgender Ablauf festgelegt:

 

  1. Änderung der Überschrift der Satzung wie folgt – Gebührensatzung zu den Abwasserentsorgungssatzungen der Gemeinde Teichland für die Ortsteile Bärenbrück, Neuendorf und Maust –
  2. Einführung der Grundpreise gemäß vorliegender Satzung ab dem 01.07.2016
  3. § 7 Satz 2 wird gestrichen
  4. Das Amt wird gebeten, folgende Punkte bis zum Jahresende detailliert aufzuarbeiten:

-Darlegung und Erläuterung der Zahlen / Grundlage der Beschlussfassung

 zur Kündigung der Verträge mit der LWG in 2013

-Erläuterung der Positionen Sonstiges und allgemeiner

 Verwaltungsaufwand aus der Zuarbeit zur Erstellung der

 Gebührenbedarfskalkulation

-Prüfung der Möglichkeiten einer Umbewertung / Neubewertung mit

 Darstellung der daraus resultierenden Abschreibungen

-Erarbeitung verschiedener Modelle zu möglichen Verfahrensweisen

 einschl. der Entwicklung der Abschreibungswerte wie

               .Übertragung des Anlagevermögens an die GeWAP

               .Teilmitgliedschaft im Verband

               .Anwendung verschiedener Bewertungskriterien

………

               ………

               ………     

 

Im Anschluss wird über die Anhebung der Einleitungsgebühr ab dem 01.01.2017 abschließend beraten.

 

Herr Otto verlässt die Sitzung.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   11

Davon anwesend:   9

 

Abstimmung   9 - JA- Stimmen, 0 - NEIN-Stimmen, 0 - Enthaltungen