Beschluss:

 

 


Herr Fillmer erteilt Herrn Sonke (Planer) das Wort.

 

Herr Sonke erläutert den Anwesenden den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung am Hammergraben“. Es ist beabsichtigt, drei Baufelder für den Bau von Wohngebäuden zu schaffen. Insgesamt können bis zu 8 Wohneinheiten entstehen; die Grundstücksgrößen liegen bei ca. 700 bis 900 m². Geplant ist eine offene Bauweise, 2 geschossig.

Die Zuwegung zu den Grundstücken (Privatstraße) wird durch den Vorhabenträger realisiert. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist zu schließen.

Mit den Eigentümern der vorhandenen Wohngrundstücke, welche an den südlichen Teil des B-Plangebietes angrenzen, werden Gespräche zur künftigen Nutzung ihrer Zufahrten (im hinteren Bereich der Grundstücke) geführt. Der B-Plan lässt die Option offen, diese Zufahrten weiter nutzen zu können. Eine Befestigung dieser Zufahrten erfolgt jedoch nicht vom Vorhabenträger.

Demnächst erfolgt die vorzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, damit deren Belange im Entwurf berücksichtigt werden.

 

Es wird diskutiert.

(17:10 Uhr: Herr Villwock anwesend)

 

Frau Rinnert fragt an, was mit dem vorhandenen Baumbestand geschieht.

 

Herr Sonke teilt mit, dass das Großgrün soweit wie möglich erhalten bleiben soll. Es wird jedoch zu Fällungen kommen. Im Planverfahren wird auch ein Umweltbericht erstellt, welcher dann auf Ersatzpflanzungen hinweist.

 

Der BVUA stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung am Hammergraben“ zu. Mit dem Vorhabenträger ist vor dem Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag zur Durchführung und Erschließung abzuschließen. 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen