Betreff
Beschluss zur Zustimmung zu einem Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes "Eigenheimsiedlung Schertkin" in der Gemeinde Heinersbrück, Ortsteil Grötsch
Vorlage
Hei/BA/053/2021
Art
Beschlussvorlage Heinersbrück

Sachdarstellung:

Im südöstlichen Teilbereich des Grundstücks Gemarkung Grötsch, Flur 1, Flurstück 200 ist nördlich des Feuerlöschteiches (Baufeld 1) der Neubau eines Einfamilienwohnhauses geplant. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des seit 10.04.2003 rechtskräftigen Bebauungsplanes "Eigenheimsiedlung Schertkin".

Die Art und Lage des Gebäudes entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Erschließung ist über den kommunalen Weg (Flurstück 203) gesichert Das Bauvorhaben kann vor Herstellung der Erschließungsanlagen im Plangebiet zugelassen werden.

Gemäß den textlichen Festsetzungen sind im Plangebiet eingeschossige Gebäude mit einer Traufhöhe von max. 4,60 m und einer Dachneigung von 38° bis 48° zulässig.

Mit Antrag vom 12.08.2021 wird für das Vorhaben eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt. Geplant ist der Bau eines Gebäudes im Baustil einer zweigeschossigen Stadtvilla mit einer Traufhöhe von max. 6,40 m und einer Dachneigung von 25°.

 

Auf der Grundlage des § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch kann im Einzelfall von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder

2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder

3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und

wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Die Grundzüge der Planung werden mit der beantragten Befreiung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit öffentlichen Belangen vereinbar.

Die Gemeindevertretung wird gebeten, sich zum vorliegenden Antrag zu positionieren.

Anlagenverzeichnis:

1_Übersichtslageplan

2_Auszug aus dem B-Plan

3_Begründung des Antrages

4_Ansichten Musterhäuser

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heinersbrück beschließt, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Eigenheimsiedlung Schertkin" in der Gemeinde Heinersbrück, OT Grötsch für das Vorhaben „Neubau eines Einfamilienwohnhauses“ auf dem Baufeld 1 des Grundstücks Gemarkung Grötsch, Flur 1, Flurstück zu Geschossigkeit, Traufhöhe und Dachneigung zuzustimmen.

Das Vorhaben kann in diesem Einzelfall als zweigeschossiges Gebäude mit einer Traufhöhe von max. 6,40 m und einer Dachneigung von 25° errichtet werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung