Sachdarstellung:
Im Zusammenhang mit diversen Klagen von Eltern gegen Elternbeitragssatzungen verschiedenster Kommunen, aufgrund von Änderungen im Kindertagesstättengesetz (KitaG) und das in Kraft getretene Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz), ist die Anpassung der Elternbeitragskalkulation und der Elternbeitragssatzung notwendig.
In den Gesetzesänderungen ist unter anderem die Befreiung vom Elternbeitrag für Vorschulkinder, für Sozialleistungsbezieher und Geringverdienern enthalten. Die neuen Regelungen müssen in die Elternbeitragssatzungen einfließen. Hierfür wurde zunächst im § 24 KitaG eine Frist bis zum 31.07.2020 festgelegt. Diese Frist wurde aufgrund der COVID 19-Pandemie auf den 31.07.2021 verlängert.
Unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Grundlagen und der Empfehlungen zur Elternbeitragskalkulation und der Elternbeitragssatzung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) wurden die umlagefähigen Platzkosten der Kitas im Amt Peitz berechnet, eine Musterelternbeitragssatzung erarbeitet und eine Elternbeitragstabelle vorbereitet.
Satzung gültig seit |
aktueller Höchstbeitrag |
umlagefähige Platzkosten |
empfohlener Höchstbeitrag |
Mehreinnahmen pro Jahr |
Veränderung Elternbeitrag pro Monat |
01.01.2002 |
217,50 € |
353,41 € |
300,00 € |
ca. 9.218,69 €* |
Ø 17,10
€* |
* Hinweis:
Es handelt sich nur um eine Schätzung der
Haushalsauswirkungen anhand von Einkommensverhältnissen von 2018/ 2019.
Elternbeiträge unterliegen starken, unvorhergesehenen Schwankungen aufgrund von
Änderungen der Familienverhältnisse, Einkommensverhältnisse oder durch
Gesetzesänderungen. Zudem sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch nicht
absehbar.
Der Gemeindevertretung Drachhausen wird empfohlen die Elternbeitragssatzung in der vorliegenden Form zu beschließen.
Nach Beschluss wird das Einvernehmen gemäß § 17 Abs. 3 KitaG mit dem Landkreis Spree-Neiße hergestellt.
Anlagenverzeichnis:
· Übersicht Elternbeitragskalkulation
· Elternbeitragssatzung mit Elternbeitragstabelle
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Drachhausen beschließt die Satzung der Gemeinde Drachhausen/Hochoza zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in den Kindertagesstätten der Gemeinde Drachhausen/Hochoza (Elternbeitragssatzung).
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja: |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
|||
Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
36501.3001.43210000 |
3205 |
ET |
2021 |
ca. 3.841,12 |
|
36501.3001.43210000 |
3205 |
ET |
2022 |
ca. 9.218,69 |
|
Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Folgekosten:
nein |
|||||
Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
|||||