Beschluss: Empfehlung

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Stadt Peitz empfiehlt, in der nächsten SVV die Beschlüsse zur Festsetzung eines Haushaltssicherungskonzeptes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit den genannten Änderungen laut Protokoll zu fassen.

 

 

 

 


 

Herr Fillmer fragt nach, warum der Haushalt kein Vorbericht enthält.

Frau Lichtblau erklärt, dass dieser zur SVV vorgelegt wird.

 

Frau Lichtblau erklärt anhand einer Präsentation (Präsentation ist als Anlage zum Protokoll beigefügt) den Abgeordneten den derzeitigen Stand des Haushaltes der Stadt Peitz.

Im vorliegenden Haushaltsentwurf 2016 wird im Ergebnishaushalt ein strukturelles Defizit in Höhe von 1.570,7 T€ ausgewiesen. Bereits mit dem eingeschätzten Ergebnis 2015 wurde die vorhandene Rücklage bis 2014 aufgebraucht. Ende 2015 wird aufgrund der Gewerbesteuerrückzahlung ein Ergebnis von -1.050,0 T€ prognostiziert. Damit ergibt sich zum Ende des Jahres 2016 ein negatives Ergebnis in Höhe von 2.228,6 T€.

 

Wesentliche Ursache für die Verschlechterung der Haushaltssituation in 2015 und 2016 ist die Rückzahlung der Gewerbesteuern. In Anbetracht der äußerst kritischen Haushaltslage ist die Stadt in der Pflicht, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.

 

Herr Ackermann nimmt um 17:15 Uhr an der Sitzung teil.

 

Gemeinsam wird über Haushaltssicherungsmaßnahmen diskutiert.

 

Im Ergebnis wird festgelegt, dass die Aufwendungen im Sach- und Dienstleistungsbereich um 5 % abgesenkt werden sollen. Außerdem wird empfohlen, den Hebesatz der Kreisumlage auf 45 v.H. (von 46,8 v.H.) zu bemessen.

 

Im Rahmen der weiteren Haushaltskonsolidierung wurde mehrheitlich entschieden, den Hebesatz der Grundsteuer B von 360 v.H. auf 375 v.H. anzuheben.

 

Des Weiteren sollen die Benutzungsgebühren der Museen und die Gebühren der Friedhöfe auf den Prüfstand gestellt werden. Die Straßensanierungsmaßnahmen sind ebenfalls entsprechend der Haushaltslage zu priorisieren. Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED soll ebenfalls analysiert werden.

 

Abschließend verständigt man sich dazu, einen Antrag auf Mittel aus dem Ausgleichsfonds an das Ministerium des Inneren zu stellen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……8….

Davon anwesend …7…

 

Abstimmung  ……6…  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …1… Enthaltungen