Beschluss:

 

 


 

Frau Kahl informiert über das Treffen am 25.02.2016 in Peitz. Herr Meto Nowak, Beauftragter der Landesregierung für sorbische/wendische Angelegenheiten, nahm als Gast an der Beratung teil.

Herr Nowak informierte über das Thema Beschilderung.

Für Antragstellungen fehlen noch die entsprechenden Verwaltungsvorschriften. Anträge können aber rückwirkend bis 1. Juni 2014 (Inkrafttreten Sorben-/Wendengesetz) gestellt werden.

Für Kleinstmaßnahmen können Ämter eine jährliche Festbetragsförderung in Höhe von 1000 € und Gemeinden in Höhe von 500 € erhalten.

Eine zweisprachige touristische Beschilderung ist freiwillig.

Eine zweisprachige und in der Schriftgröße gleichberechtigt Ausschilderung von öffentlichen Gebäuden, Straßen, Wegen, Plätzen ist notwendig. Ortstafeln müssen ebenfalls zweisprachig sein.

Bei den Ortstafeln ist es ratsam, die bevorstehende Kreisgebietsreform zu berücksichtigen. Es wird also kein zeitlicher Druck aufgebaut.

Gemeindesatzungen, Briefköpfe, Stempel usw. sind ebenfalls zweisprachig herzustellen.

Für alle Orts-, Gewässer-, Flur- und Straßennamen wird eine Liste mit der korrekten Bezeichnung erarbeitet.

Einige Ausschussmitglieder bemängeln, dass in letzter Zeit einige Flur- und Gewässernamen willkürlich und ohne Kenntnis der Gemeindevertretung geändert wurden. Die alten Namen sollten grundsätzlich verwendet werden.

Frau Kahl wird Herrn Nowak über diesen Sachverhalt informieren.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen