Beschluss:

 

 


 

Der Bürgermeister nimmt an diesem Tagesordnungspunkt teil.

Frau Kahl erläutert das Thema. Peitz hat zwei Museumsstandorte, die in der Museumslandschaft der Region einen hohen Stellenwert einnehmen. Die Betreuung der Einrichtungen erfolgt lediglich durch eine hauptamtliche Mitarbeiterin, die nur mit einem Beschäftigungsumfang von 75% tätig ist.

Weiterhin arbeiten im Museum 9 ehrenamtliche Mitarbeiter, die für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhalten. Ohne diese Mitarbeiter könnten die Öffnungszeiten nicht aufrechterhalten werden. Die Zahl der Museumsbesucher ist leicht rückläufig. Ein allgemeiner Trend ist die Rückläufigkeit von Gruppenreisen, der sich auch in Peitz niederschlägt.

Ein kürzlich gestellter Antrag einer Privatperson, den Vorplatz der Festung (asphaltierte Fläche) für eine private Hochzeitsfeier zu nutzen, gibt Anlass, die Satzung zu überarbeiten. Der Antrag wurde zwischenzeitlich zurück gezogen. Trotzdem sollte überdacht werden, die Satzung zu ändern. Der Begriff „Außenanlagen“ muss eindeutig beschrieben werden. Im Bereich Zitadelle ist unter der Außenanlage die geschotterte Fläche zu verstehen. Die Parkplätze sowie die Zuwegung zu den Grundstücken zählt nicht dazu. Diskutiert wird, ob die Außenanlagen überhaupt für private Nutzungen zur Verfügung gestellt werden soll. Die Mitglieder sind sich darüber einig, dass Anfragen zur privaten Nutzung immer als Einzelfallentscheidung (Entscheidung Bürgermeister einvernehmlich mit der Amtsdirektorin) zu behandeln sind. Auch die Festlegung über die Nutzungskosten sollten als Einzelfallentscheidung behandelt werden. Öffentliche Veranstaltungen haben immer Vorrang. Insgesamt ist an den Schutz der Anlieger zu denken. Die Satzung sollte beim Thema Kombikarten dahingehend geändert werden, dass Inhaber der Kombikarte die musealen Einrichtungen nicht an einem Tag besuchen müssen. Die Satzungsänderung ist durch die SVV vorzunehmen. Der Ausschuss kann nur Empfehlungen abgeben.

Der Bürgermeister verlässt die Sitzung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen