Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Tauer nimmt den Verordnungsentwurf für eine Verordnung über den Schutzwald „Schönhöhe“ in der Fassung vom 17.12.2015 zur Kenntnis und gibt folgende Hinweise:

 

  • Die direkte Angrenzung des geplanten Schutzwaldes an den Ortsteil Schönhöhe und dessen Bebauung ist sehr ungünstig.
  • Die betreffende Waldfläche würde sich im Naherholungsgebiet des Ortsteils Schönhöhe befinden.
  • Die betreffende Waldfläche ist waldwirtschaftlich übernutzt und somit für den Zweck ungeeignet.

 

 

 


Herr Andres gibt den Hinweis, dass es in dem Verordnungsentwurf nicht heißen sollte „Gemeinde Schönhöhe“, sondern „Gemeinde Tauer, Ortsteil Schönhöhe“.

Frau Kröher fragt, ob das betroffene Gebiet dann eingezäunt wird. Dies ist nicht der Fall.

Herr Teuscher möchte gern wissen, was genau durch die Verordnung unter Schutz gestellt wird. Dies ist im Entwurf unter § 3 genau festgelegt.

Herr Wilke äußert sein Unverständnis zum ausgewählten Waldstück. Die betreffende Fläche ist seiner Meinung nach waldwirtschaftlich übernutzt.

Herr Brasching weist darauf hin, dass es sich um eine Landeswaldfläche handelt. Die Gemeinde hat hier kein Mitspracherecht und kann nur Hinweise geben.

Von dieser Möglichkeit möchte die Gemeinde nun Gebrauch machen. Folgende Hinweise werden gegeben:

 

  • Die direkte Angrenzung des Schutzwaldes an den Ortsteil Schönhöhe und dessen Bebauung ist sehr ungünstig.
  • Die betreffende Waldfläche befindet sich im Naherholungsgebiet des Ortsteils Schönhöhe.
  • Die betreffende Waldfläche ist waldwirtschaftlich übernutzt und somit für den Zweck ungeeignet.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen