Beschluss:

 

 


 

Frau Donath informiert zum Planungsstand, Umbau der Turnhalle. Das Planungsbüro Lehmann hat nun erste Kostenberechnungen erstellt und Unterlagen für die Sitzung bereitgestellt. Frau Donath erläutert am Grundriss die Aufteilung der Räumlichkeiten. Zur Lage und Größe der Teeküche gibt es unterschiedliche Meinungen. Frau Donath sieht eigentlich keine Möglichkeit den Sozialtrakt zu erweitern auch aus Sicht der Kosten. Herr Grösche möchte die zukünftigen Nutzer in die Diskussion über den Sozialtrakt mit einbeziehen. Frau Donath wird mit dem Planer nochmals über die Aufteilung im Sozialtrakt reden.

Zu den Baukosten berichtet Frau Donath, dass die erste Berechnung aus 2015 mit 560.000,- Euro nicht mehr aktuell ist. Nachdem jetzt klar ist welche Baumaßnahmen im Einzelnen notwendig sind um die Halle fachgerecht umzubauen, ergibt sich eine Bausumme von 695.000,- Euro. Die Baumaßnahme ist nur durchführbar, wenn die angedachte Förderung erfolgt. Aus dem Bundesprogramm Förderung Sport u. Kultur wären 90 % Förderung möglich. Wenn von dort keine Zusage käme, dann wäre die Beantragung eines Zuschusses aus dem ILE/LEADER-Programm möglich (75 % Förderung). Klar ist bisher, dass die Erneuerung der Heizungsanlage für das Gemeindezentrum  mit einem Zuschuss aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (90 % Förderung) gefördert wird. In diesem Zusammenhang wird berichtet, dass der TÜV festgestellt hat, dass die alte Ölwanne undicht ist. Hier besteht auf jeden Fall Handlungsbedarf. Herr Nattke schlägt vor über eine Erdwärmeheizung nachzudenken. Die Verwaltung soll diese Variante prüfen.

Frau Lichtblau macht auf die finanziellen Auswirkungen der Baumaßnahme auf den Gemeindehaushalt aufmerksam. Die Finanzierbarkeit ist noch nicht gesichert.

Der Bürgermeister fasst zusammen. Er sieht die Problematik, dass ein Kredit für den Bau der Halle notwendig sein könnte oder die Maßnahme solange verschoben wird bis die Finanzen der Gemeinde wieder konsolidiert sind. Frau Lichtblau weist darauf hin, dass die Kommunalaufsicht des Landkreises hier zustimmen müsste.

Einige Gemeindevertreter befürchten, dass die bisher schon ausgegeben Mittel verloren sind, wenn das Projekt nicht verwirklicht wird. Aus der Diskussion ergibt sich folgendes Vorgehen: Die Baugenehmigung soll erlangt werden, diese wäre dann 6 Jahre gültig um dann die Möglichkeit einer Realisierung in der Hand zu behalten.

Deshalb schlägt der Bürgermeister vor, dass die folgenden Beschlüsse zu den einzelnen Vergaben unter Vorbehalt gefasst werden. Die Beschlüsse sollen nur ausgeführt werden, wenn die beantragte Förderung von 90 % gesichert ist und die Kommunalaufsicht zugestimmt hat.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen