Beschluss:

 

 


Herr Exler leitet kurz zum Thema ein und übergibt das Wort an Herrn Wolff vom Planungsbüro Wolff in Cottbus. Das Planungsbüro hat seine Schwerpunkte in den Bereichen Stadtplanung und Architektur.

Herr Wolff erläutert, welche Möglichkeiten sich der Gemeinde durch den Erlass einer Gestaltungssatzung bieten. Sie kann nur Sachen für die Zukunft regeln. Durch eine Gestaltungssatzung ist die Gemeinde in der Lage, bestimmte Zwänge auf einen Bauherren auszuüben.

Er berichtet über seine Erfahrung bei der Entwicklung einer Gestaltungssatzung für die Gemeinde Dissen. Dort dauerte dieser Prozess etwa 3 Jahre. Der Anstoss in Dissen kam jedoch aus der Bürgerschaft. Herr Wolff ist davon überzeugt, dass dies der richtige Weg ist. Die Einwohner müssen von dem Erlass einer Gestaltungssatzung überzeugt sein.

 

Wichtig für die Satzung ist vor allem eine klare Zielformulierung. Der Aufwand für die Erarbeitung hängt dann von dieser Zielformulierung ab.

 

Herr Exler fragt, ob man eine Gestaltungssatzung nur für bestimmte Bereiche erlassen kann. Herr Wolff erklärt, dass man eine Gestaltungssatzung, für den Ortskern, den ganzen Ort oder sogar einzelne Gebäude erlassen kann. Innerhalb der Satzung sind auch Abstufungen bezüglich der Reglementierungen für verschiedene Bereiche denkbar.

 

Herr Exler bittet die Gemeindevertretung, sich bezüglich der genauen Zielformulierung genau zu verständigen und dann wieder an ihn heranzutreten.

 

Herr Brasching fragt, welche baulichen Besonderheiten die Gemeinde Tauer aufweist.

Die Bürgermeisterin verweist hier nochmals auf die Unterlagen der Dorferneuerung.

 

Herr Teuscher fragt nach den Kosten für die Erstellung einer solchen Satzung.

Herr Wolff erklärt, dass dies nicht abschätzbar sei. Dies richtet sich nach der aufgewandten Arbeitszeit.

 

Herr Brasching fragt, ob es Zuschüsse für die eventuell aus der Satzung resultierenden Auflagen für den Bauherren geben würde.

Herr Wolff verneint dies.

 

Herr Wilke weist auf die Individualität des Einzelnen hin. Einige fühlen sich durch den Erlass zusätzlicher Vorschriften vielleicht bevormundet.

 

Die Bürgermeisterin stellt nun die Frage, ob die Thematik weiterverfolgt werden sollte.

Frau Albrecht schlägt vor, das Thema in der nächsten Einwohnerversammlung vorzustellen. Dieser Vorschlag findet allgemeine Zustimmung. Alle Gemeindevertreter sind sich darüber einig, dass die Einwohner den Beschluss für den Erlass einer Satzung mittragen sollten.

 

Herr Teuscher merkt an, dass es für die Vorstellung des Themas in der Einwohnerversammlung hilfreich wäre, schon einen Entwurf der Satzung vorzulegen.

 

Die Gemeindevertreter werden sich deshalb außerhalb der Gemeindevertretersitzung nochmals zusammenfinden, um die Unterlagen der Dorferneuerung zu sichten. Auf dieser Grundlage sollen dann Ziele für die Satzung formuliert werden.

Herr Teuscher merkt an, dass es hilfreich wäre, die Unterlagen einzuscannen und jedem Gemeindevertreter zur Verfügung zu stellen.

 

Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird sich die Gemeindevertretung an Herrn Exler wenden.

 

     


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen