Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

 

 


 

Herr Kalzke, Herr Huschga und Herr Wilke nehmen auf Grund von Befangenheit im öffentlichen Bereich Platz.

 

Frau Kallauke beantragt das Rederecht für Frau Kossmann. Dies wird einstimmig erteilt.

Frau Kossmann erläutert die Informationsvorlage. Die bisherige Elterngebührensatzung ist schon 14 Jahre alt und bedarf dringend einer Überarbeitung. Deshalb hat sie einen entsprechenden Satzungsentwurf vorbereitet. Zahlreiche gesetzliche Änderungen wurden nun im Wortlaut dieses Entwurfs berücksichtigt. Auch die neue Platzkostenkalkulation liegt dem Satzungsentwurf bei.

Der Satzungsentwurf wurde bereits vom Landkreis geprüft und bestätigt.

Die Gemeindevertreter müssen nun auch den Satzungsentwurf bestätigen und die Höchstbeiträge festlegen. Anschließend kann Frau Kossmann dann zur nächsten Sitzung einen entsprechenden Beschluss vorbereiten.

Für die Festlegungen des Höchstbeitrages wurden zwei Varianten erarbeitet. Die 1. Variante beinhaltet die Berechnung der umlagefähigen Kosten in Höhe von 80 Prozent und die 2. Variante in Höhe von 70 Prozent.

 

Grundlage der Platzkostenkalkulation sind die Haushaltszahlen des Jahres 2014.

Herr Teuscher stellt fest, dass dann die Mehrkosten für Personal sowie Kosten für die Reinungs-, Kochneben- und Wäscheleistungen noch nicht berücksichtigt werden können.

Das ist sehr ungünstig, da diese Kosten gerade im aktuellen Haushaltsjahr nicht unerheblich sind.

Herr Brasching fragt, warum die Zahlen aus 2014 verwendet wurden und nicht die des Jahres 2015. Frau Kossmann erklärt, dass sie für die Erstellung einer Kalkulation die Zahlen eines vollen Abrechnungsjahres benötigt. Dies ist für 2015 noch nicht der Fall.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Gebührensatzung im nächsten Jahr nochmals anzupassen.

 

Diesem Vorschlag wird zugestimmt. Man entscheidet sich einstimmig für die 1. Variante, das heißt für die Festlegung des Höchstbeitrages in Höhe von 80 Prozent.

 

Frau Kröher fragt, welche Abstufungen es bezüglich der täglichen Betreuungszeit gibt.

 

Frau Kossmann informiert über die Unterteilung der Betreuungszeit. Es wird wie folgt unterschieden:

 

  • bis 4 Stunden
  • bis 6 Stunden
  • bis 8 Stunden
  • bis 10 Stunden

 

In der alten Satzung gab es auch ein Missverhältnis zwischen Betreuungszeiten und Beitrag. Dieses wurde mit der neuen Kalkulation bereinigt.

 

Es wird zum vorliegenden Satzungsentwurf und der Festlegung des Höchstbeitrages von 80 Prozent (Variante 1) abgestimmt.

 

Abstimmung:           

Ja 6

Nein 0

Enthaltung 3

 

 

Frau Kossmann wird die Satzung und die Kalkulation nun dem Landkreis Spree-Neiße zur Vorprüfung vorlegen. Wenn keine Mängel festgestellt werden, wird sie zu einer der nächsten Sitzungen die Beschlussfassung vorbereiten.

 

Die Satzung sollte dann ab dem 01.06.2016 zum Tragen kommen.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen