Beschluss:

 

 


 

Frau Kallauke erläutert nochmals ihr Anliegen zur Gestaltungssatzung. Aufgrund der fehlenden Resonanz hat sie den Eindruck, dass die Gemeindevertreter kein Interesse an einer solchen Satzung haben.

Die Gemeindevertreter hatten jedoch einen Vorschlag vom Bauamt erwartet und wollten diesen als Diskussionsgrundlage für die Erstellung der Satzung nutzen.

Frau Hölzner erklärt, dass Herr Exler für einen Satzungsentwurf Festlegungen von der Gemeinde bezüglich des Geltungsbereiches und der ortstypischen Baulichkeiten, welche geschützt werden sollen, benötigt.

Nach einiger Diskussion wird vorerst folgender Geltungsbereich festgelegt:

1. vom Alten Forsthaus bis Huschga Nr. 38

2. von der Nummer 88 bis zum Gemeindehaus

 

Herr Teuscher verweist nochmals auf die Ausarbeitungen im Rahmen der Dorferneuerung. Dort wurden Festlegungen bezüglich der ortsbildprägenden Gestaltung getroffen. Diese könnte man in die Gestaltungssatzung mit einbeziehen.

 

Das Bauamt wird gebeten, für die nächste Sitzung einen Satzungsentwurf als Diskussionsgrundlage vorzubereiten.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen