Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.  Der Beschluss zur Satzung über den Bebauungsplan „Stuhlkontor II, Peitzer Straße 16“ in Heinersbrück vom 10.03.2015, Beschluss-Nr.: Hei/BA/027/2015, wird aufgehoben.

2.  Der Abwägungsbeschluss vom 27.01.2015 wird aufrechterhalten.

3.  Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), beschließt die Gemeindevertretung Heinersbrück den Bebauungsplan „Stuhlkontor II, Peitzer Straße 16“ in Heinersbrück bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

4.  Die Begründung zum Bebauungsplan und der Umweltbericht werden gebilligt.

5.  Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, für die Satzung über den Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen.

Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Mit der Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

 

 


 

Zum Stuhlkontor in Heinersbrück, Peitzer Str. 16, ist eine neue Beschlussfassung erforderlich, ohne inhaltliche Änderungen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……9….

Davon anwesend …7…

 

Abstimmung  ……7…  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen