Beschluss:





Frau Lichtblau erläutert die Maßnahme. In Abstimmung mit dem Bürgermeister ist mit sofortiger Wirkung für den Haushalt der Stadt Peitz eine Haushaltssperre angeordnet worden. Das bedeutet, dass alle Aufwands- und Auszahlungsansätze sowie Verpflichtungsermächtigungen gesperrt sind.

  • Pflichtaufgaben müssen erfüllt werden

  • Baumaßnahmen / Instandsetzung vorher prüfen

  • Jede Rechnung zeichnet die Kämmerin vor Auszahlung ab

Des Weiteren erläutert Frau Lichtblau die voraussichtliche Entwicklung des Ergebnis- und Finanzhaushaltes 2015.


Es werden wesentliche Punkte für dringende Maßnahmen besprochen und stehen in Abstimmung mit der Amtsdirektorin und dem Bauamtsleiter zur Diskussion.


  1. Reduzierung Straßensanierung: J.-Gagarin-Straße durchführen für 9,1 T€, (Reduzierung - 60,0 T€)

  2. Kellereingang Rathaus verschieben (- 15,0 T€)

  3. Straßenbeleuchtung Triftstraße im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Rückbau (- 15,0 T€)

  4. Außengestaltung Jahnplatz fertig stellen (85,6 T€, EA 17,1 T€)

  5. Sockel Amtsbibliothek 9,0 T€ (Plan: 10,0 T€); jährliche Pachteinnahme: 17,7 T€

  6. Sanierung Hüttenmuseum: 25,0 T€


Gesamtreduzierung um 90 T€





Herr Walter vertritt den Standpunkt, die Maßnahme Amtsbibliothek nicht durchzuführen. Die Mehrheit schließt sich dem an.

Es wird auf die Abstimmung unter Punkt 11 verwiesen.


Frau Leschniewski fragt, wie die Reduzierung von 90 T€ zustande kommen. Frau Lichtblau antwortet, dass die Summe sich nur aus den Punkten 1 – 3 ergibt. Die Punkte 4 – 6 sind nicht Inhalt der Reduzierung.


Herr Chrobot merkt an, dass als schlechtestes Szenario eintreten kann, dass zum Jahresende im Ergebnishaushalt ein Defizit von 1,2 Mio€ zu verzeichnen ist.

Die 90 T€ Einsparung – retten den Haushalt auch nicht mehr, die Pflichtaufgaben müssen erfüllt werden.


Herr Fillmer stellt die Frage, warum überhaupt ein Betrag in Höhe von 644 T€ Rückzahlung an Vattenfall getätigt werden müsse. Er hat die Auffassung, die Summe in den Folgejahren zu verrechnen. Vattenfall hat die Pflicht als Unternehmen, Gewerbesteuer abzuführen.


Im weiteren Verlauf wird auf die einzelnen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen zu den Punkten 1 - 6 näher eingegangen und über das Für und Wider diskutiert.

Im Ergebnis wird die Maßnahmenliste wie vorgeschlagen bestätigt, außer die Putzsanierung am Bibliotheksgebäude.


Herr Krakow stellt abschließend klar, dass der Fördermittelgeber bestimmte Richtlinien regelt und diese eingehalten werden müssen.


Frau Hölzner wird einen Antrag beim Innenministerium stellen, um aus dem Finanzausgleichsfonds Mittel zu erhalten. Die Stadt- und Straßensanierung sind Pflichtaufgaben einer Kommune. Dem soll Rechnung getragen werden.


Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.


Die entsprechende Anlage wird dem Protokoll beigefügt.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen