Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Erweiterung des Planungsbereiches für die Neugestaltung Zitadelle 2. BA gemäß Anlage.

Die Anlage eines barrierefreien Geh- und Radweges am Plantagenweg vom Seniorenzentrum bis zur Höhe des Grundstücks Plantagenweg 10 soll in die Planung einbezogen werden, vorbehaltlich der Klärung der liegenschaftlichen Verhältnisse.




Frau Donath stellt die geplante Zielstellung zur Neuordnung des Zitadellenbereiches (2. Bauabschnitt) vor.


Sie erläutert ausführlich die einzelnen Teilbereiche und geht bei ihren Ausführungen näher auf die Finanzierung ein.

Der abgestimmte zu planende Bereich umfasst die Flächen um den Festungsturm, die kommunalen Flächen zwischen Festungsturm und Seniorenzentrum und die Randbereiche am Plantagenweg vom Seniorenzentrum zur Cottbuser Straße.

Die vorläufigen Gesamtbaukosten für diesen Abschnitt werden auf 650.000 € geschätzt. Die Finanzierung erfolgt über die Städtebauförderung, der kommunale Mitleistungsanteil (20%) wird 130.000 € betragen. Dieser Kostenrahmen wurde mit dem Beschluss zum Umsetzungsplan 2015 - 2017 abgestimmt und im Hauptausschuss am 27.07.15 wurde über die Kosten der kommunalen Schwerpunktmaßnahmen im Sanierungsgebiet bis 2019 informiert.


Die geplante Zielstellung zur Neuordnung dieses Bauabschnitts ist in der Sitzung des Bauausschusses am 20.08.15 vorgestellt und beraten worden. Es kam dabei der Hinweis, diesen Bauabschnitt zu erweitern, um einen barrierefreien Geh- und Radweg vom Seniorenzentrum bis zur Höhe des Grundstücks Plantagenweg 10 anzulegen.


Die Erweiterung des Planungsbereiches wird die bereits kalkulierten Kosten übersteigen und zusätzliche Mittel für diesen Teilabschnitt im Umsetzungsplan und im Investitionsplan, die bisher nicht vorgesehen waren, beanspruchen.

Die Anlage dieses Geh- und Radweges war ursprünglich im 3. Bauabschnitt, mit der Neugestaltung der Wegebeziehungen um die Zitadelle, vorgesehen.


Für diesen Teilabschnitt wird der Erwerb von Teilflächen mit einer Größe von ca. 500 m² erforderlich. Die Kosten werden sich auf ca. 9.500 € belaufen. Die Finanzierung kann über die Städtebauförderung als Ordnungsmaßnahme erfolgen, der kommunale Mitleistungsanteil (20%) wird 1.900 € betragen.

Der Weg hat eine Länge von ca. 200 m ist mindestens 2,50 m breit auszuführen, zu berücksichtigen sind Kosten für Straßenborde, Straßenentwässerung und neue Grundstückseinfassungen. Die vorläufigen Gesamtbaukosten werden auf ca. 90.000 € geschätzt. Die Finanzierung kann über die Städtebauförderung erfolgen, der kommunale Mitleistungsanteil (20%) wird 18.000 € betragen.


Die Gesamtkosten werden sich mit der Erweiterung des Planbereiches auf ca. 749.500 € belaufen, der kommunale Mitleistungsanteil (20%) wird 149.900 € betragen.


Im Anschluss erfolgt die Diskussion.


Herr Chrobot stellt die Frage, ob die Stadt Peitz im Bereich des Plantagenweges einen erweiterten Radweg haben möchte oder nicht. Im Zug der Neugestaltung der Flächen befürwortet er die Erweiterung des Planbereiches.


Herr Fillmer pflichtet dem bei. Er hatte immer den Wunsch einer vernünftigen Lösung zum Fuß- und Radweg im Plantagenweg. Er stellt den Ausbau des Geh- und Radweges an erste Stelle und würde die Anlage eines Kinderspielplatzes in diesem Bereich zurückstellen.


Herr Schulz befürwortet die vorgestellte Zielstellung und spricht sich für einen Spielplatz mit pflegeleichten Spiel- und Sportgeräten auch nutzbar für die ältere Generation aus. Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Soziales und Vereine hat sich für die Anlage eines Spielplatzes ausgesprochen.


Herr Ackermann ist auch dafür, einen Spielplatz anzulegen.


Herr Villwock ist der Ansicht, den Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu bringen. Es handelt sich hierbei allein um die Erweiterung des Planungsbereiches im Bereich der Zitadelle.


Weitere Vorschläge zur Gestaltung können Diskussionsgrundlage in den Ausschüssen sein.


Der Beschlussvorschlag wird zur Abstimmung gebracht.


Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 17

Davon anwesend 15


Abstimmung 15 JA- Stimmen 0 NEIN-Stimmen 0 Enthaltungen