Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt den Grunderwerb als Herstellungsmerkmal aus dem beschlossenen Bauprogramm (Beschluss Nr.: SP/BA/079/2011) zum Straßenausbau der Dammzollstraße 2.BA/2.TA vom 16.02.2011 herauszunehmen, um eine endgültige Straßenbaubeitragsabrechnung für die Dammzollstraße 2.BA/2.TA zu gewährleisten.





Herr Exler erläutert den Beschlussvorschlag.


Die technische Fertigstellung der Dammzollstraße ist bereits abgeschlossen. Es konnten bisher die sachlichen endgültigen Beitragspflichten noch nicht entstehen, da der Grunderwerb nicht komplett abgeschlossen werden konnte.


Der Gehweg vor dem Grundstück Dammzollstraße 43 befindet sich mit 35 qm in Privateigentum. Der Eigentümer stimmte einer Vermessung zu, der Verkauf ist aber bis zum heutigen Tag nicht zustande gekommen. Auf Grund der Festsetzungsverjährungsfrist von 4 Jahren müssen die endgültigen Straßenbaubeitragsbescheide erlassen werden.


Aus diesem Grund ist der Grunderwerb nunmehr aus dem beschlossenen Bauprogramm herauszunehmen, um eine endgültige Straßenbaubeitragsrechnung für die Dammzollstraße 2. BA/2. TA erstellen zu können.


Damit würde die Stadt Peitz nicht auf die noch umzulegenden 5 % ihrer entstandenen Herstellungskosten für die Verbesserung der Dammzollstraße in Höhe von 6.822,38 € verzichten.


Herr Exler bittet die Stadtverordnetenversammlung, sich zu positioniern.


Frau Leschniewski möchte wissen, ob die Straßensanierung begonnen habe, bevor man Kaufabsichten beim Eigentümer anmeldete?


Herr Exler antwortet, dass man erst bei der Ausführungsplanung festgestellt habe, dass die 35 qm Gehweg noch Privateigentum sei.


Herr Bothe hat die Auffassung, darüber nachzudenken, den Bürger zu enteignen, wenn es zu keinem positiven Ergebnis komme. Das Gemeinwohl stehe immer höher, als das Privatwohl.


Der Beschlussvorschlag wird zur Abstimmung gebracht.


Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 17

Davon anwesend 15


Abstimmung 15 JA- Stimmen 0 NEIN-Stimmen 0 Enthaltungen