Beschluss:

 

 


Herr Blümel stellt anhand einer Präsentation, die den Anwesenden auch übergeben wurde, die Vorschläge zur möglichen Veränderung der Verkehrsführung in der Stadt Peitz vor.

Er weist darauf hin, dass es sich hierbei nicht um ein Verkehrskonzept handelt. Diese werden von Fachbüros erstellt und beinhalten eine komplexe Betrachtung aller Verkehrsarten unter Berücksichtigung der ökologischen und städtebaulichen Belange sowie ortsspezifische Ziele zur Verkehrsentwicklung.

 

Am 18.06.2015 fand eine Befahrung aller Straßen der Stadt mit dem Bürgermeister, dem Vorsitzenden des BVUA und dem Ordnungsamt statt. Dabei wurde eine Bestandserfassung aller Verkehrsschilder durchgeführt.

Folgende Veränderungen der Verkehrsführung werden zur Verkehrsberuhigung vorgeschlagen.

 

Abschnitt 1, drei mögliche „Zonen 30“

 

Die Aufstellung von Verkehrsschildern („Zone 30“) soll die Geschwindigkeiten in Wohngebieten beschränken.

 

Variante 1 - Bereich der Wohnbebauung nördlich des Grünen Weges

-     von der L50 in den Grünen Weg und in die Rudolf-Breitscheid-Straße

-     von der August-Bebel-Straße in den Grünen Weg

-     von der Mauerstraße in die Straße Festungsgraben

-     vom Grünen Weg in die Straße An der Glashütte

-     von Höhe Betriebsgelände „Falken Office GmbH“ in die Rudolf-Breitscheid-Straße

-     von der Rudolf-Breitscheid-Straße in den Kirchweg

 

Variante 2 - Bereich um „Luisenruh“

-     von der August-Bebel-Straße in die Straße Um die Halbe Stadt

-     von der Cottbuser Straße in die Straße Um die Halbe Stadt

-     von der August-Bebel-Straße in die Luisenstraße

-     von der August-Bebel-Straße in die Lindenstraße

 

Variante 3 - Bereich südlich Frankfurter Straße

-     von der Frankfurter Straße in die Spreewaldstraße

-     von der Frankfurter Straße in die Ziegelstraße (südl. Bereich)

-     von Turnow (Ausbau Windmühle) am Ortseingang Spreewaldstraße

 

Der BVUA befürwortet diese Vorschläge.

 

Es kam der Hinweis, wieder eine „Zone 30“ vor Schulen und Kitas einzurichten, speziell in der Dammzollstraße von der Cottbuser Straße bis Einfahrt in die Fischerstraße.

 

Abschnitt 2, Versetzen von 3 Ortseingangsschildern

 

-     von Neuendorf kommend in südliche Richtung Höhe Wasserturm

-     von Turnow kommend in westliche Richtung vor der Einfahrt in die Frankfurter Straße Ausbau

-     von Turnow (Ausbau Windmühle) kommend in westliche Richtung vor die erste Wohnbebauung in die Spreewaldstraße

 

Der BVUA befürwortet diese Vorschläge.

 

Es kam der Hinweis, die Geschwindigkeitsmesstafel an der Frankfurter Straße zeitweise außer Betrieb zu nehmen und dafür den Blitzer zu aktivieren. Grund ist, dass viele Fahrzeugführer mittlerweile die Messtafel ignorieren und mit überhöhter Geschwindigkeit in die Ortslage fahren.

 

Abschnitt 3, Markierung des Parkplatzes Gubener Straße

 

-     Pfeilmarkierung zum Anzeigen der Ausfahrt anlegen

-     Markierung der letzten beiden Stellflächen an der Mauerstraße als Sperrfläche, um die Sicht in die Gubener Straße (L 50) zu verbessern

 

Der BVUA befürwortet diesen Vorschlag.

 

Abschnitt 4, Schaffung von Wohnmobilstandorten

 

-     Markierung von 2 Stellflächen für Wohnmobile auf dem Parkplatz hinter der Feuerwehr (nordöstlicher Bereich)

 

Der BVUA befürwortet diesen Vorschlag.

 

Es kam der Hinweis, dass die Möglichkeit einer Übernachtung gegeben werden kann. 

 

 

Abschnitt 5, Einrichtung eines Fußgängerüberweges

 

-     in der Cottbuser Straße, Höhe der Einfahrt zum gewerblichen Bereich Plantagenweg 1, vor allem für die Bewohner des Seniorenheimes

 

Der BVUA befürwortet diesen Vorschlag.

 

Abschnitt 6, Öffnung von Verbindungswegen

 

-     Freigabe des Verbindungsweges vom Dienstleistungszentrum Rehn-Komplex zum Hornoer Ring in eine Richtung für Fahrzeuge bis 7,5 t

-     Freigabe des Verbindungsweges vom Plantagenweg zur Straße Um die Halbe Stadt

 

Es wird diskutiert.

 

Der BVUA befürwortet diese Vorschläge mit dem Hinweis

-          den Weg zum Hornoer Ring in eine Richtung und nur für PKW und Rettungsfahrzeuge (bis max. 3,5 t) freizugeben und

-          den Weg zur Straße Um die Halbe Stadt in eine Richtung freizugeben.

 

Abschnitt 7, Veränderung von Beschilderungen

 

1.    „Vorfahrtstraße“ am Feldweg/ Alte Bahnhofstraße erneuern

2.    „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ am Busplatz (Juri-Gagarin-Straße) erneuern

3.    „Sackgasse“ Graureiherstraße / Bergstraße erneuern

4.    „Vorfahrtstraße“ Bergstraße/ Wiesenstraße ersatzlos entfernen

5.    „Zone 30“ Am Malxebogen 8 erneuern

6.    „Vorfahrtstraße“ Juri-Gagarin-Straße/ Am Malxebogen erneuern

7.    „Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht“ Juri-Gagarin-Straße/ Am Malxebogen erneuern

8.    „Vorfahrtstraße“ Schulstraße/ Dammzollstraße erneuern

9.    „Zone 30“ Hauptstraße/ Wallstraße erneuern

 

Der BVUA befürwortet diese Vorschläge

 

10.  „Eingeschränktes Halteverbot“ im Bereich Dammzollstraße ab Kurvenbereich Alte Bahnhofstraße

 

Es wird diskutiert.

 

Der BVUA befürwortet diesen Vorschlag mit dem Hinweis, das eingeschränkte Halteverbot für beide Straßenseiten einzurichten.

 

Abstimmung: 5 Ja-Stimmen/ 2 Nein-Stimmen

 

11.  „Einbahnstraße“ Wilhelm-Külz-Straße austauschen

 

Der BVUA befürwortet diesen Vorschlag

 

12.  Austausch „Verbot für ein- bis mehrspurige Fahrzeuge“ mit „Verbot für mehrspurige Fahrzeuge“ an der Brücke zur Garkoschke

 

Der BVUA befürwortet diesen Vorschlag mit dem Hinweis, dass durch das Bauamt die Tragfähigkeit der Brücke zu prüfen ist.

 

13.  „Sackgasse“ am Dienstleistungskomplex Juri-Gagarin-Straße versetzen

 

Der BVUA befürwortet diesen Vorschlag.

 

Abschnitt 8, Einrichtung eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“

 

Jährlich finden durchschnittlich 45 Trauungen im Festungsturm statt. Zur Tradition gehört, dass bei Trauungen Kutschen vorfahren, ein Sektempfang gegeben wird und andere zu einem solchen Fest gehörende Bräuche vor dem Festungsturm erfolgen.

Die Zufahrt zum Wohngrundstücks Festungsweg 4 ist zu diesen Zeitpunkten nur eingeschränkt nutzbar. Wiederholt gab es aus diesem Grund Probleme mit dem Anlieger.

 

Nach derzeitiger Beschilderung gilt auf der Grundlage der StVO an dieser Stelle eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Vorgeschlagen wird, den Festungsweg beginnend ab der Brücke (hinter der Einfahrt zum Wohngrundstück Festungsweg 7) als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen.

Damit gilt u.a. dass Fußgänger die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen dürfen, der Fahrzeugverkehr Schrittgeschwindigkeit einhalten muss, Fahrzeugführer wenn nötig warten müssen und Fußgänger den Fahrverkehr nicht unnötig behindern dürfen.

 

Der BVUA befürwortet diesen Vorschlag.

 

Es kam der Hinweis, den Bau eines Kreisverkehrs an der L 50 (Höhe sowjetisches Ehrenmal) weiter zu verfolgen, um den Verkehr in diesem Kreuzungsbereich flüssiger zu gestalten.

Es wird angeregt, ein Konzept zu entwickeln, um allgemein Ziele der zukünftigen Verkehrsentwicklung (u.a. auch E-Mobilität) festzulegen.

 

Der BVUA stimmt den Vorschlägen mit den aufgeführten Hinweisen zu. Das Ordnungsamt wird beauftragt, zu diesen Vorschlägen die entsprechenden Anträge an die untere Verkehrsbehörde zu stellen. Sofern erforderlich, ist ein Beschluss für die Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen