Beschluss:





Mit der Erstellung der Lärmaktionsplanung war das Büro GWJ in Cottbus beauftragt. Herr Jackisch wird das Konzept vorstellen. Er erhält einstimmig Rederecht.


Im Verlauf der Vorstellung des Lärmkonzeptes ergeben sich detaillierte Fragen hinsichtlich der Notwendigkeit der heutigen Präsentation.

Gemeinden, bei denen die Voraussetzungen des § 47d des BImSchG vorliegen, haben die Pflicht einen Lärmaktionsplan der Stufe 2 aufzustellen. Dies trifft auf die Stadt Peitz zu.

Einige Maßnahmen aus dem Lärmkonzept, die Herr Jackisch anspricht, sind bereits umgesetzt worden. Eine Lärmminderung konnte am Hauptschwerpunkt - Kreuzungsbereich Hauptstraße bis August-Bebel-Straße erreicht werden. Hier wurde das Pflaster bereits aufgenommen und eine Asphaltdecke aufgebracht. Damit wurde ein wesentliches Ziel erreicht, nämlich den Geräuschpegel in diesem Bereich zu regulieren.


Der Lärmaktionsplan enthält noch weitere Maßnahmen zur Senkung des Verkehrslärms:

1. Versetzen des Ortseingangsschildes an der B 168 in Richtung Turnow

2. Erarbeitung einer Verkehrsentwicklungsplanung

3. Durchsetzung lärmmindernder Oberflächenbeläge

4. Herabsetzung der Geschwindigkeit für LKW nachts auf 30 km/h im Bereich der Landes- und Bundesstraßen


Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung befürworten die Maßnahmen zu Senkung des Verkehrslärms.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen