Nachtrag: 11.08.2015

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Tauer beschließt, das Einvernehmen zum Bauantrag für den Neubau eines Mehrgenerationenhauses auf den Flurstücken 78, 97 und 105 der Flur 3 in der Gemarkung Schönhöhe nichtherzustellen mit folgender Begründung:


Es handelt sich um kein gleichartiges Wohngebäude, welches sich zudem noch im Landschaftsschutzgebiet und im Großschutzgebiet Schlaubetal befindet.






Herr Exler erläutert die Tischvorlage. Die Voraussetzungen gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB für den Neubau des Mehrgenerationenhauses sind gegeben.


Nun bittet er die Gemeindevertreter, sich zu diesem Bauantrag zu positionieren.


Herr Teuscher fragt, ob grundsätzlich alle 4 Voraussetzungen für die Neuerrichtung des Wohngebäudes erfüllt sein müssen.


Herr Exler bestätigt dies. Er erklärt weiter, dass die Gemeinde ihre Zustimmung zu vorliegenden Bauantrag auch verweigern kann. Allerdings sollte die Ablehnung dann ausreichend begründet sein.


Die vorliegenden Ansichten und Skizzen sind nicht besonders aussagefähig, belegen aber schon, dass das Gebäude nicht im ortsüblichen Stil gebaut werden soll. Weiterhin ist eine große Abweichung zum momentanen Grundriss zu erkennen. Darüber hinaus befindet sich das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet Großsee, sowie dem Naturpark Schlaubetal.


Deshalb möchte die Gemeindevertretung dem Bauantrag nicht zustimmen.


Die Bürgermeisterin erinnern an mehrere ähnliche Bauanträge, welche in der Vergangenheit abgelehnt wurden. Frau Albrecht verweist speziell an den Bauantrag des Herrn Geist, Försterei Großsee der ebenfalls abgelehnt wurde.


Es wird abgestimmt.





Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 11

Davon anwesend 10


Abstimmung 7 JA- Stimmen 1 NEIN-Stimmen 2 Enthaltungen