Sitzung: 02.06.2015 Gemeindevertretung Teichland/Gatojce
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Teichland billigt den Bebauungsplan „Seehafen Teichland“ -
Entwurf Mai 2015 sowie seine Begründung mit der o.g. Ergänzung.
Zur
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB ist der Entwurf des
Bebauungsplanes mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zu Beginn der
Auslegung wird eine Einwohnerversammlung durchgeführt.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen und zur Abgabe einer Stellungnahme zum Planentwurf
und der Begründung aufzufordern.
Das
Bauamt, Amt Peitz wird beauftragt, die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2
sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmung:
Ja 9
Nein 1
Enthaltung 0
Den anwesenden Planern wird das Rederecht erteilt.
Ergänzung zum B-Plan auf Seite 115, -2.2 Abwägungsvorschlag, letzter Satz:
Im Zuge einer Anpassung des städtebaulichen Konzeptes wurde eine Verschiebung der Planstraße 1.3 vorgenommen, hierdurch konnte die Verkehrsfläche aus privaten Grundstücken herausgenommen und der Abstand der Verkehrsfläche zur bestehenden Bebauung vergrößert werden.
Die mit der Einladung verschickten Unterlagen zum Bebauungsplan wurden durch die anwesenden Planer noch einmal erläutert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 11
Davon anwesend 10
Abstimmung 9 JA- Stimmen 1 NEIN-Stimmen 0 Enthaltungen