Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jänschwalde als Eigentümer beschließt die Sonderung des Flurstücks 312, Flur 7 in der Gemarkung Drewitz zur Trennung zwischen Landesstraße L 502 und Kreisstraße K 7141. Ausführender ist der Landesbetrieb Straßenwesen als Baulastträger. Die Klärung der Eigentumsverhältnisse erfolgt in einem späteren Verfahren.

Der Gemeinde Jänschwalde entstehen dadurch keine Kosten.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……12….

Davon anwesend …11…


Abstimmung …11…… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen