Den Vertretern der Planungsgemeinschaft Seehafen Teichland wird das Rederecht erteilt. Sie stellen mit Hilfe einer Präsentation den aktuellen Arbeitsstand vor.

In der Leistungsphase 1 wurden anhand von Grundlagenermittlungen die Böschungswinkel auf der Land- und Wasserseite definiert. Ausgehend vom max. Wasserstand des Sees sind die Höhen der Uferpromenade, Hafenplatz, westl. Hafenzufahrt, Mindesthöhen der Inseln und der Hafensohle festgelegt worden.

Im Vorentwurf der Leistungsphase 2 wurden die bisherigen zwei Inseln zusammengeführt. Die Freianlegen sind in 3 verschiedene Themen aufgeteilt. Die Seeachse mit Grünverbindung zum Freizeitpark, die Hafenpromenade mit Rasenböschung, das Wohnen am Wasser mit einer vorgelagerten Steinböschung. Alle drei Ufer verbindet ein durchgehender Hafenweg. Entlang des Hafenweges entstehen verschiedene Platzsituationen. Das ist einmal der Anschluss an die Seeachse mit Bootsanlegeplatz und Standort für das Tagebaugerät. Neu geplant ist der Hauptort am Hafen mit einer größeren Treppenanlege.

Das gesamte Ufer wird mit einer gebauten Schräge angelegt.

Es wird darauf geachtet, dass ein geringerer Anteil an versiegelten Flächen vorherrscht.

Zum Arbeitsstand des Wasserbaus erfolgte die Bemessung und Dimensionierung der rückverankerten Spundwände für die Uferwände und der Steinschüttungen für die Böschungssicherung. Geplant wurden die Anlagenteile für den Hafenbetrieb, wie Poller, Leitern, Slipanlage u.a.