Beschluss:





Frau Mattick wird das Wort erteilt. Die Leiterin der Kita stellt zunächst klar, dass die Überprüfung der Kita durch ein unabhängige Firma erfolgte. Das Qualitätssiegel konnte leider bisher nicht erreicht werden. Einige Punkte der Analyse werden besprochen.

Frau Mattick legt dabei einen besonderen Wert darauf, dass kein Sachverhalt geschönt dargelegt wird.

Eine Auswertung über die einzelnen Themen/Fragen/Kriterien wird den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.

Die Punktzahl 1 ist dabei die schlechteste Bewertung und die Punktzahl 7 die höchste Bewertung. Alle rot gekennzeichneten Bereiche sind in der Konzeption der Kita festgeschrieben. Gelb gekennzeichnete Themenbereiche sind zu diskutieren und grün gekennzeichnete Bereiche sind bereits umgesetzt.

Nach Auffassung der Kita-Leiterin ist die Bewertung sehr unfair verlaufen.

Viele negativ bewertete Punkte können auf Grund der Personalknappheit (Grundlage dafür ist das Kita-Gesetz in Brandenburg) nicht abgestellt werden. Die Bewertungskriterien, das Konzept der Kita und die Vorgaben des Gesetzgebers sind nicht kompatibel.


Positiv findet Frau Mattick, dass die Arbeit mit und am Kind

hoch bewertet wurde.

Problematisch dagegen ist z.B. das Thema Hygiene.

Die Auswertungsgespräche wurden durch die Firma persönlich mit jeder Erzieherin vorgenommen.

Frau Mattick berichtet weiterhin, dass laut Auskunft des Gesundheitsamtes viele große Einrichtungen das Qualitätssiegel nicht bekommen haben.

Frau Wunderlich ergänzt, dass laut Gesetzgebung die Qualität jeder Kita ermittelt werden muss. Der Landkreis empfahl, die Qualitätsprüfung durch eine unabhängige Firma vornehmen zu lassen. Die beauftragte Firma wurde vom Landkreis vorgegeben. Die Auftragsvergabe erfolgte bereits im Jahr 2011 durch die Stadtverordnetenversammlung.

Abschließend äußern sich die Ausschussmitglieder wie folgt:

Die stattgefundene Bewertung ist sehr subjektiv und wenig objektiv, weil die Prüfkriterien nicht mit der Konzeption und mit den Vorgaben der Gesetzgebung kompatibel sind. Bei künftigen Bewertungen müssen vorab die Bewertungskriterien erfragt werden.

Wünschenswert wäre eine Auswertung mit Handlungsempfehlungen.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen