Beschluss:





Frau Wunderlich vom Ordnungsamt hat eine Sachdarstellung zur

Kulturförderung einschließlich einer Übersicht über die Kulturförderanträge 2014 sowie eine Sachdarstellung zur Sportförderung für das Jahr 2014 einschließlich einer Übersicht über die Sportförderanträge ausgearbeitet, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung übergeben wurde. Weiterhin erhielten die Ausschussmitglieder die jeweils gültigen Richtlinien zur Kenntnis.

Frau Wunderlich erläutert die Richtlinien.

Insbesondere wird erklärt, dass bei der Kulturförderung nicht nur eingetragene Vereine entsprechende Anträge stellen können, sondern auch weitere Kulturinitiativen.

Herr Ackermann fragt nach, wie die Fördersumme für die Mitglieder von Sportvereinen differenzierter nach dem Alter der Vereinsmitglieder gestaffelt werden könnte. Laut Auskunft von Frau Wunderlich sei dies nicht möglich. Bei der Sportförderung ergibt sich die Fördersumme aus der Anzahl der Vereinsmitglieder. Diese werden jährlich über den Landessportbund erfasst.

Darüber hinaus fragt Herr Ackermann an, wie viele Vereine es in Peitz gibt und wie viele davon förderfähig im Sinne der beiden Richtlinien sind.

Frau Wunderlich antwortet, dass laut Bürgerinformationsbroschüre 33 Vereine in der Stadt Peitz angemeldet sind. Inwieweit diese förderfähig im Sinne der Richtlinie sind muss auf Antrag geprüft werden.

Herr Krakow merkt an, dass er eine entsprechende Abfrage an das Vereinsregister gestellt hat. Die Antwort werde den Ausschussmitgliedern zugestellt.

Seitens der Ausschussmitglieder ergeben sich keine weiteren Fragen bzw. Anmerkungen. Somit gelten die Zuarbeiten des Ordnungsamtes als bestätigt.





Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen